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Rechnungsprüfung (0-2)
Kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte sind gemäß § 102 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten.
Die örtliche Rechnungsprüfung ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt.
Gemäß § 104 Abs. 1 der GO NRW ist sie von fachlichen Weisungen frei.
Adresse
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3724
Fax: 0208 825-5022
Verkehrsanbindung
Das Technische Rathaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn 516 (Ausfahrt „OB-Sterkrade“).
Mit Bus und Bahn erreichen Sie das Gebäude beispielsweise über die Haltestellen „Hirsch-Center“ (Fußweg: 3 Minuten), „Neumarkt“ (Fußweg: 7 Minuten) oder „Sterkrade Bahnhof“ (Fußweg: 10 Minuten).