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Rechnungsprüfung (0-2)
Kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte sind gemäß § 102 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten.
Die örtliche Rechnungsprüfung ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt.
Gemäß § 104 Abs. 1 der GO NRW ist sie von fachlichen Weisungen frei.
Adresse
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3724
Fax: 0208 825-5022
Verkehrsanbindung
Das Technische Rathaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn 516 (Ausfahrt „OB-Sterkrade“).
Mit Bus und Bahn erreichen Sie das Gebäude über die Haltestelle „Hirsch-Center“ (Fußweg 3 Minuten) mit den Linien 263, 952, 955, 956, 957, 960, 962, 966, 976, 979, E401, E409, E410, E412, E414, E427, E431, E433, SB90, SB94, SB98 und X42.
Die Entfernung zum Bahnhof Sterkrade beträgt etwa 750 Meter (Fußweg 10 Minuten).