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Chancengleichheit (0-4)
MENSCH – GLEICH UND DOCH VERSCHIEDEN
Im Mittelpunkt der Mensch. So könnte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch überschrieben sein. Es geht darum, Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen, die entstehen können, wenn bestimmte Aspekte des Menschseins wie beispielsweise die Herkunft oder die sexuelle Identität in den Vordergrund gestellt werden und zur Ungleichbehandlung führen.
Im August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Seither können die im Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und gegen Privatpersonen geltend machen, wenn diese gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.
Im Mittelpunkt der Mensch. So ist es auch im Bereich Chancengleichheit. Alter, Ehrenamt, Familie, Gleichstellung, Inklusion: Das sind die Themenfelder, die hier seit Juli 2011 bearbeitet werden. Dabei wird die Chancengleichheit für alle Menschen aktiv gefördert, um benachteiligten Gruppen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen.
Im Mittelpunkt der Mensch. Die Mitarbeiter*innen des Bereichs Chancengleichheit entwickeln Strategien, um gesellschaftliche Entwicklungen chancengleich zu gestalten. Sie schärfen die Aufmerksamkeit, beleben und betreiben Netzwerke, um zu ihrem Anliegen viele
Menschen mitzunehmen. Und sie sehen im Mittelpunkt den Menschen – in all seiner Vielfalt.
Der Themenbereich Leben im Alter versucht strukturelle Antworten auf die demografische Entwicklung zu geben. Dabei werden Akteure aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich, öffentliche Träger, Vereine, kulturelle Einrichtungen, Unternehmen und auch Betroffene bei der Konzipierung der Altenhilfe mit eingebunden.
Das Ehrenamt ist eine tragende Säule im gesellschaftlichen Miteinander. Die Ehrenamtsstelle vernetzt Oberhausener Akteurinnen und Akteure, berät und vermittelt Menschen, die sich ehrenamtlich einbringen möchten. Die Anerkennung und die Würdigung des Ehrenamts stehen im Fokus und sollen Vorbild sein für vielfältiges bürgerschaftliches Engagement.
Im Themenfeld Familie setzt sich das Team dafür ein, Familien stark zu machen und die Strukturen für ein familienfreundliches Oberhausen zu stärken. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der präventiven Familienpolitik, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dem Oberhausener Bündnis für Familie.
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist elementares Ziel der Arbeit der Gleichstellungsstelle. Dabei nimmt die Gleichstellungsbeauftragte mit ihrem Team vielfältige Querschnittsaufgaben zur Förderung der Mitarbeiterinnen innerhalb der Verwaltung und für Belange der Bürgerinnen und Bürger in Oberhausen wahr. Die Themenpalette reicht von Frauenerwerbstätigkeit, Frauen-/Männergesundheit über Gewalt an Frauen, Prostitution, Sexismus hin zu Mädchenarbeit, Partizipation von Frauen und Rollenbildern.
Die Koordinierungsstelle Inklusion erarbeitet einen kommunalen Teilhabeplan und hat die Geschäftsführung für den Beirat für Menschen mit Behinderung inne. Gemeinsam mit Kooperationspartnerinnen und -partnern initiiert die Koordinierungsstelle Maßnahmen und Projekte, die die Situation von Menschen mit Behinderung noch mehr in die Öffentlichkeit bringt oder die Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben in Oberhausen verbessert.
Adresse
Zinkweißgebäude
Schwartzstraße 73
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2050
Fax: 0208 825-5030
E-Mail: chancengleichheit@oberhausen.de
Verkehrsanbindung
Sie erreichen das Gebäude über die Haltestelle "Rathaus" mit den Linien SB93, SB94, 143, 960, 966 und NE3 sowie über die Haltestelle "Luise-Albertz-Halle" mit den Linien 112, 122, 136, 961 und NE12.
Ansprechpartner/innen
stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
stellvertretende Bereichsleitung
Tel.: 0208 825-2645
Dienstleistungen
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