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Fachbereich Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer (FB 1-1-40)
Steuern werden ohne konkrete Gegenleistung erhoben und dienen der allgemeinen Einnahmebeschaffung zur Deckung der städtischen Ausgaben.
Adresse
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Fax: 0208 825-5112
E-Mail: gewerbesteuer@oberhausen.de
Verkehrsanbindung
Das Rathaus Oberhausen befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 223 (Abschnitt „Mülheimer Straße“).
Sowohl von der Bundesautobahn 40 (Ausfahrt „MH-Styrum“) als auch von der Bundesautobahn 42 (Ausfahrt „OB-Zentrum“) dauert die Anreise etwa 7 Minuten.
Mit Bus und Bahn erreichen Sie das Gebäude über die Haltestelle „Rathaus“ mit den Linien SB93, SB94, 143, 956, 960, über die Haltestelle „Luise-Albertz-Halle“ (Fußweg 4 Minuten) mit den Linien 112, 130, 136, sowie über die Haltestelle „Theater“ (Fußweg 4 Minuten) mit der Linie 957.
Die Entfernung zum Hauptbahnhof beträgt etwa 550 Meter (Fußweg 8 Minuten).
Ansprechpartner/innen
Sonderaufgaben (Haftungs-, Stundungs-, Aussetzungs-, Erlassverfahren)
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-2535
- Automatensteuer KI - Z
- Tanzsteuer KI - Z
- Sexsteuer KI - Z
- Wettbürosteuer KI - Z
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-2568
Arbeitsgruppenleiterin für die Sachgebiete Hunde- und Vergnügungssteuer
Arbeitsgruppenleitung
Tel.: 0208 825-3111
Tel.: 0208 825-2568
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