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Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer (1-1-70)
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 1-1-70 gehören:
- Grundbesitzabgaben (GBA)
Steuern werden ohne konkrete Gegenleistung erhoben und dienen der allgemeinen Einnahmebeschaffung zur Deckung der städtischen Ausgaben. Die Gebühren werden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben.
Schuldner der Grundbesitzabgaben ist im Regelfall der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes. Die Grundbesitzabgaben umfassen die Grundsteuer, die Abfallbeseitigungs-, die Straßenreinigungs-, die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühren.
Die Zuständigkeit im Sachgebiet Grundbesitzabgaben richtet sich nach dem Nachnamen des (Grundstücks-) Eigentümers: Aufteilung siehe weiter unten.
- Stadt als Steuerschuldner
Auch die öffentliche Hand unterliegt steuerlichen Verpflichtungen. Mit der Novellierung des Unternehmerbegriffs für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) im Umsatzsteuerrecht und der Einführung eines neuen § 2b UStG wird die Umsatzbesteuerung der jPdöR einschneidenden Veränderungen unterworfen.
Die Rechtsänderungen, die Verschärfung des Steuerstrafrechts und eine geänderte Betriebsprüfungspraxis machen die Einführung eines internen steuerlichen Kontrollsystems (Tax Compliance Management System – TCMS) notwendig, um den Verwaltungsvorstand sowie die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in steuerlichen Angelegenheiten abzusichern und somit straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen vorzugreifen.
Adresse
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Fax: 0208 825-5112
E-Mail: grundbesitzabgaben@oberhausen.de
Verkehrsanbindung
Das Rathaus Oberhausen befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 223 (Abschnitt „Mülheimer Straße“).
Sowohl von der Bundesautobahn 40 (Ausfahrt „MH-Styrum“) als auch von der Bundesautobahn 42 (Ausfahrt „OB-Zentrum“) dauert die Anreise etwa 7 Minuten.
Mit Bus und Bahn erreichen Sie das Gebäude über die Haltestelle „Rathaus“ mit den Linien SB93, SB94, 143, 956, 960, über die Haltestelle „Luise-Albertz-Halle“ (Fußweg 4 Minuten) mit den Linien 112, 130, 136, sowie über die Haltestelle „Theater“ (Fußweg 4 Minuten) mit der Linie 957.
Die Entfernung zum Hauptbahnhof beträgt etwa 550 Meter (Fußweg 8 Minuten).
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Di. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Fr. | - | Uhr |
Ansprechpartner/innen
Arbeitsgruppe 1: Frau Hegemann, Frau Lingenauber-Hempel, Frau Lockenmeyer, Herr Vurucu
Sachgebiet: Erd - Fr
Stundungen: S - Z
Arbeitsgruppenleitung
Tel.: 0208 825-2676
Arbeitsgruppe 2: Herr Holve, Frau Marißen, Frau Ringert, Frau Winkel
Sachgebiet: Tb - U
Stundungen: I - R
Grundsteuererlass: 1/A - Z
Arbeitsgruppenleitung
Tel.: 0208 825-2008
Gebühren für die Abfuhr hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle (Gewerbemüllgebühren) Sachgebiet: 1/A - Z
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-2402
Dienstleistungen
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