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Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer (1-1-70)

Zu den Aufgaben des Fachbereichs 1-1-70 gehören:

  • Grundbesitzabgaben (GBA)

Steuern werden ohne konkrete Gegenleistung erhoben und dienen der allgemeinen Einnahmebeschaffung zur Deckung der städtischen Ausgaben. Die Gebühren werden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben.

Schuldner der Grundbesitzabgaben ist im Regelfall der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes. Die Grundbesitzabgaben umfassen die Grundsteuer, die Abfallbeseitigungs-, die Straßenreinigungs-, die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühren.

Die Zuständigkeit im Sachgebiet Grundbesitzabgaben richtet sich nach dem Nachnamen des (Grundstücks-) Eigentümers: Aufteilung siehe weiter unten.

  • Stadt als Steuerschuldner

Auch die öffentliche Hand unterliegt steuerlichen Verpflichtungen. Mit der Novellierung des Unternehmerbegriffs für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) im Umsatzsteuerrecht und der Einführung eines neuen § 2b UStG wird die Umsatzbesteuerung der jPdöR einschneidenden Veränderungen unterworfen.

Die Rechtsänderungen, die Verschärfung des Steuerstrafrechts und eine geänderte Betriebsprüfungspraxis machen die Einführung eines internen steuerlichen Kontrollsystems (Tax Compliance Management System – TCMS) notwendig, um den Verwaltungsvorstand sowie die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in steuerlichen Angelegenheiten abzusichern und somit straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen vorzugreifen.

Adresse

Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen

Fax: 0208 825-5112
E-Mail: grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Verkehrsanbindung

Sie erreichen das Gebäude über die Haltestelle "Rathaus" mit den Linien SB93, SB94, 143, 960, 956 und NE3, über die Haltestelle "Luise-Albertz-Halle" mit den Linien 112, 122, 136, 961 und NE12 sowie über die Haltestelle "Theater" mit den Linien 957 und NE11.

Servicezeiten

Mo. - Uhr   und  - Uhr
Di. - Uhr   und  - Uhr
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr   und  - Uhr
Fr. - Uhr    

Ansprechpartner/innen

Herr Horst Maschewski

Fachbereichsleitung

Tel.: 0208 825-2071

Frau Sarah Kampmeier

Arbeitsgruppe 1: Frau Hegemann, Frau Lingenauber-Hempel
Sachgebiet: Pu - Schl
Stundungen: S - Z

Arbeitsgruppenleitung

Tel.: 0208 825-2676

Herr Michael Jankowski

Arbeitsgruppe 2: Frau Ringert, Herr Holve
Sachgebiet: Hal - J
Stundungen: I - R
Grundsteuererlass: 1/A - Z

Arbeitsgruppenleitung

Tel.: 0208 825-2008

Frau Nicole Hegemann

Sachgebiet: K - Ler

Sachbearbeitung

Tel.: 0208 825-2321

Herr Sven Sebastian Holve

Sachgebiet: Schm - Z

Sachbearbeitung

Tel.: 0208 825-2136

Frau Kirsten Lingenauber-Hempel

Sachgebiet: Deu - Hak

Sachbearbeitung

Tel.: 0208 825-2274

Frau Sabine Ringert

Sachgebiet: 1/A - Det

Sachbearbeitung

Tel.: 0208 825-2653

Frau Silke Rühseler

Sachgebiet: Les - Pt
Stundungen: 1/A - H

Sachbearbeitung

Tel.: 0208 825-2586

Frau Silke Rühseler

Gebühren für die Abfuhr hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle (Gewerbemüllgebühren) Sachgebiet: 1/A - Z

Sachbearbeitung

Tel.: 0208 825-2402

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