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Unterhaltsheranziehung (3-2-50-120)
Die Unterhaltsheranziehungsstelle ist mit der Prüfung, Feststellung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Leistungsempfänger / -innen nach dem SGB II und SGB XII befasst, unter anderem
- Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
- Unterhalt für getrennt lebende und geschiedene Ehegatten
- Unterhalt für Eltern bei Heimunterbringung
Sind Sie als Angehörige/r von der Unterhaltsheranziehungsstelle kontaktiert worden? Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Auskunftspflichten und beantworten Ihre Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Heranziehung zu Unterhaltszahlungen.
Adresse
Sozialrathaus
Essener Str. 53
46047 Oberhausen
E-Mail: unterhaltsheranziehungsstelle@oberhausen.de
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | |||
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Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprache.
Ansprechpartner/innen
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Selbstständige L - Z
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-4164
Tel.: 0208 825-4170
Tel.: 0208 825-4167
Tel.: 0208 825-4169