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Städtebauliche Planung und Stadtgestaltung (5-1-20)

Städtebauliche Planung und Stadtgestaltung

Der Fachbereich 5-1-20 ist einer der drei Fachbereiche im Bereich Stadtplanung. Die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung besteht darin, bauliche Entwicklung der Stadt zu gestalten und zu steuern. Für einzelne Teile des Stadtgebietes werden Bebauungspläne erstellt, worin von der baulichen Nutzung der Grundstücke bis in die Gebäudegestaltung detaillierte Vorgaben gemacht werden.

Bei der Planung werden räumliche Strukturen (Nutzung der Gebäude, Verkehrssituation, Grünflächen usw.) des Plangebietes genau untersucht. Dabei wird die Entwicklung der Wirtschaft, der Infrastruktur und der Wohnungssituation in der gesamten Stadt berücksichtigt. Die Bauleitplanung trägt dazu bei, die Versorgung der Einwohner der Stadt in ihren Grundbedürfnissen (Wohnen, Arbeiten, Bildung, Freizeit) zu sichern und zu entwickeln.

Der Gestaltungsbeirat Oberhausen hat Anfang 2015 seine Arbeit aufgenommen. Der Gestaltungsbeirat ist ein beratendes Gremium, welches sowohl die Bauherrinnen/Bauherren und Architektinnen/Architekten als auch die Verwaltung bei den Projekten mit ihrem Fachwissen unterstützt, um ein qualitätsvolles Stadtbild in Oberhausen zu fördern.

In der Servicestelle Bauleitpläne können die u.a. rechtskräftigen Bebauungspläne eingesehen und Informationen hierzu eingeholt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit alle Bebauungspläne der Stadt Oberhausen unter Bauleitplanung online einzusehen.





Adresse

Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Tel.: 0208 825-2195
Fax: 0208 825-5261
E-Mail: bereich.stadtplanung@oberhausen.de

Verkehrsanbindung

Sie erreichen das Technische Rathaus über die Haltestelle "Hirsch-Center" mit den Linien SB90, SB98, 263, 952, 954, 955, 956, 957, 960, 962, 966, 976, 979 sowie diverse Nachtexpresse.

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