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Planungsrecht und Verfahren (5-1-40)

Im Fachbereich Planungsrecht und Verfahren werden schwerpunktmäßig folgende Aufgaben wahrgenommen:

Bauleitplanung
Die Bauleitpläne der Stadt Oberhausen werden konstruiert und das Verfahren zur Aufstellung dieser Pläne nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Die Festsetzungen der Bauleitpläne werden nach planungsrechtlichen Maßstäben geprüft. 

Planungsrechtliche Prüfung in Genehmigungsverfahren
Der Fachbereich ist in sämtliche bauaufsichtliche oder fachrechtliche Genehmigungsträgerverfahren im Rahmen der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eingebunden. Die planungsrechtliche Prüfung wird nach den Maßgaben insbesondere der §§ 29ff BauGB durchgeführt, um das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB in städtebaulicher Sicht herzustellen.

Öffentliche Beratung zu planungsrechtlichen Fragestellungen
Für die Abklärung planungsrechtlicher Rahmenbedingungen oder eine unverbindliche planungsrechtliche Ersteinschätzung zu Bauvorhaben wird ein kostenloser Beratungsservice für Bürgerinnen und Bürger, Architekten, Investoren oder sonstigen Bauwilligen angeboten. 



Adresse

Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Verkehrsanbindung

Sie erreichen das Technische Rathaus über die Haltestelle "Hirsch-Center" mit den Linien SB90, SB98, 263, 952, 954, 955, 956, 957, 960, 962, 966, 976, 979 sowie diverse Nachtexpresse.

Servicezeiten

Mo. - Uhr   und  - Uhr
Di. - Uhr   und  - Uhr
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr   und  - Uhr
Fr. - Uhr    

Ansprechpartner/innen

Herr Sven Laakmann

Fachbereichsleitung

Tel.: 0208 825-2878

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