BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Mietpreisprüfung (5-4-40-210)

Die Kostenmiete ist die im sozialen Wohnungsbau zur Deckung der laufenden Aufwendungen (Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten) eines Wohngebäudes oder einer Wirtschaftseinheit erforderliche Miete. Die zuständige Bewilligungsbehörde setzt die Kostenmiete für den geförderten Wohnraum nach den geltenden Vorschriften fest. Sie errechnet sich aus der Wirtschaftslichkeitsberechnung für öffentlich geförderten Wohnraum und kann je Wohnung unterschiedlich sein, um Qualitätsunterschiede zu berücksichtigen. Die Höchstgrenze in Oberhausen liegt zur Zeit bei 5,55 Euro pro Quadratmeter.

Sofern bauliche Verbesserungen durchgeführt bzw. Einrichtungen geschaffen werden, die den Gebrauchswert des mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnraumes nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparung von Heizenergie bewirkt wird, kann die Modernisierung nach Bewilligung auf die Kostenmiete umgelegt werden.

Für die Genehmigung / Zustimmung zur Modernisierung ist eine Verwaltungsgebühr von 100 Euro, beim Dachgeschossausbau sind 200 Euro zu zahlen.

Adresse

Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Fax: 0208 825-5061

Verkehrsanbindung

Sie erreichen das Technische Rathaus über die Haltestelle "Hirsch-Center" mit den Linien SB90, SB98, 263, 952, 954, 955, 956, 957, 960, 962, 966, 976, 979 sowie diverse Nachtexpresse.

Servicezeiten

Mo. - Uhr   und  - Uhr
Di. - Uhr   und  - Uhr
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr   und  - Uhr
Fr. - Uhr    

Ansprechpartner/innen

Frau Schöffmann

Tel.: 0208 825-3305

Frau Alles

Tel.: 0208 825-2105

Alle Dienstleistungen der Einrichtung Einblenden / Ausblenden

Diese Einrichtung gehört zu