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Ausfuhrkennzeichen
Für Fahrzeuge, die dauerhaft aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden sollen, benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen.
Personen mit einem Hauptwohnsitz im Bundesgebiet müssen sich an die für den Wohnort zuständige Zulassungsbehörde wenden. Eine Zuteilung in Oberhausen ist nur dann möglich, wenn
- Oberhausen Hauptwohnsitz ist oder
- der/die Antragsteller/in ohne Wohnsitz in Deutschland das Fahrzeug in Oberhausen erworben hat. In diesem Fall ist ein Nachweis (z.B. Kaufvertrag) vorzulegen.
Die Fahrzeuge sind bei der Zulassungsstelle grundsätzlich zur Identifizierung vorzuführen. Ist das Fahrzeug aktuell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, kann eine Vorführung auch nachträglich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Ausfuhrkennzeichen nur dann bekommen, wenn die Hauptuntersuchung noch mindestens bis zum Ende des gewünschten Zeitraums des Kennzeichens gültig ist. Die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt einen Monat ab Zuteilung.
Wurde für das Fahrzeug bereits ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt und erfolgte bislang keine Ausfuhr, kann ein neues Ausfuhrkennzeichen nur für maximal neun Tage zugeteilt werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Ansprechpartner/innen
Downloads
Gebühren
34,80 - 38,60 EUR
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein (bei stillgelegten Fahrzeugen: Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen (gelbe und grüne Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- (Bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)
- gültige Hauptuntersuchung
- Bankverbindung IBAN und BIC (zum Einzug der Steuern)
- Kaufvertrag
Weiterführende Informationen
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Für Fahrzeuge, die dauerhaft aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden sollen, benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen.
Personen mit einem Hauptwohnsitz im Bundesgebiet müssen sich an die für den Wohnort zuständige Zulassungsbehörde wenden. Eine Zuteilung in Oberhausen ist nur dann möglich, wenn
- Oberhausen Hauptwohnsitz ist oder
- der/die Antragsteller/in ohne Wohnsitz in Deutschland das Fahrzeug in Oberhausen erworben hat. In diesem Fall ist ein Nachweis (z.B. Kaufvertrag) vorzulegen.
Die Fahrzeuge sind bei der Zulassungsstelle grundsätzlich zur Identifizierung vorzuführen. Ist das Fahrzeug aktuell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, kann eine Vorführung auch nachträglich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Ausfuhrkennzeichen nur dann bekommen, wenn die Hauptuntersuchung noch mindestens bis zum Ende des gewünschten Zeitraums des Kennzeichens gültig ist. Die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt einen Monat ab Zuteilung.
Wurde für das Fahrzeug bereits ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt und erfolgte bislang keine Ausfuhr, kann ein neues Ausfuhrkennzeichen nur für maximal neun Tage zugeteilt werden.
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- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein (bei stillgelegten Fahrzeugen: Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen (gelbe und grüne Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- (Bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)
- gültige Hauptuntersuchung
- Bankverbindung IBAN und BIC (zum Einzug der Steuern)
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20962/showAlles, was Sie beispielsweise bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges, der Außerbetriebsetzung oder der Reservierung eines Wunschkennzeichens wissen und beachten müssen, finden Sie auf diesen Seiten.
Wir möchten Ihnen gern helfen, dies möglichst schnell und reibungslos zu erledigen. Da die Zulassungsstelle starken Publikumsverkehr hat und gewisse Wartezeiten unvermeidbar sind, empfiehlt es sich, sich vorher zu vergewissern, dass alle benötigten Unterlagen vorhanden sind. Dadurch können Sie sich Zeit und unnötige Besuche ersparen.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder ihr Problem durch diese Informationen nicht erfasst ist, können Sie die Zulassungsstelle natürlich vorab auch telefonisch erreichen.