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Bewohnerparkausweis

 

Wer in einer Parkzone wohnt und gemeldet ist, aber weder einen privaten Stellplatz noch eine Garage besitzt, kann für seinen Personenkraftwagen einen Bewohnerparkausweis beantragen. Es werden grundsätzlich keine Bewohnerparkausweise für andere Fahrzeugklassen (Lastkraftwagen, Motorräder, Wohnwagen, ...) ausgestellt.

Jeder Bewohner einer Parkzone hat den Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.

 

Bewohnerparkausweise werden entweder für ein Jahr oder für zwei Jahre ausgestellt.

Sollte sich das Kennzeichen während dieser Zeit ändern, kann der Bewohnerparkausweis entsprechend umgeschrieben werden.

 

Ein Bewohnerparkausweis kann im Serviceportal der Stadt Oberhausen oder persönlich bei einer der drei Bürgerservicestellen beantragt werden.

 

Bringen Sie bitte neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass die „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ mit (ehemals bekannt als „Fahrzeugschein“).

Sofern Sie nicht selbst Halter des Wagens sind, muss Ihnen der Halter mittels „Nutzungsbestätigung“ schriftlich bestätigen, dass Sie den Wagen dauerhaft privat nutzen. Um Missbrauch zu verhindern, prüft der Bürgerservice in diesen Fällen die Fahrerlaubnis des Nutzers. Bitte bringen Sie daher den Führerschein mit.

Sofern Sie den Bewohnerparkausweis für eine andere Person beantragen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass dieser Person mit.

 

 

 

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Voraussetzungen

  • Termin

    Internet
    Telefon: +49 (0) 208 825 1

    Erinnerung:
    Die Antragstellung ist im Internet möglich. (siehe Informationstext)

Gebühren

  • ein Jahr: 30,70 €
  • zwei Jahre: 61,40 €

  • Umschreibung: 5 €

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

  • Nutzungsbestätigung und Führerschein, wenn Sie nicht Halter sind (siehe Informationstext)

  • mit Vollmacht möglich