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Sehtest/augenärztliches Gutachten zur Beantragung einer Fahrerlaubnis
Um ein Fahrerlaunbis zu beantragen ist ein Sehtest/ augenärztliches Gutachten erforderlich.
Einen "Sehtest" kann man bei allen als Sehteststelle anerkannten Optikern ablegen.
Einen "Sehtest" kann man bei allen als Sehteststelle anerkannten Optikern ablegen.
Alternativ kann man auch, sofern es nicht sogar vorgeschrieben ist, ein augenärztliches Gutachten zum Nachweis ausreichenden Sehvermögens vorlegen, das jedoch erheblich kostspieliger ist. Notwendig wird ein solches Gutachten erst dann, wenn der Sehtest nicht bestanden wurde.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
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