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Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung zur Umsiedlung und Beseitigung von Hornissen und Wildbienen
Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den
Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG zur Umsiedlung oder Beseitigung eines Nests von besonders geschützten Arten
(Hornissen oder Wildbienen)
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
Die Erteilung einer Befreiung ist gebührenpflichtig. (Allg. Verw.-Gebührenordnung NRW, Tarifstelle
7.2.2.4).
Unterlagen
Fotos der örtlichen Situation (Standort des Nests, Umgebung)
Optional: Fotos des Nests oder von Tieren, sofern möglich (Hinweis: Bitte kommen Sie zu Ihrem
Schutz bei der genaueren Betrachtung der Tiere dem Nest nicht zu nahe