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Spielhallenerlaubnis

Wer selbständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) eine Spielhalle (Räumlichkeit zum Aufstellen von Spielgeräten) betreibt, muss sowohl eine gewerberechtliche, als auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis besitzen.

Ebenso muss eine bestehende Erlaubnis erweitert werden, wenn andere oder zusätzliche Räumlichkeiten genutzt werden sollen, oder die Person des/der Inhaber(s) wechselt.

 


Gebühren je nach Spielhallengröße

Spielhallengröße Gebühr Spielhallenerlaubnis Gebühr Geeignetheitsbestätigung
bis 71 m² 6.250,00 EUR 400,00 EUR
72 m² - 83 m² 7.500,00 EUR 450,00 EUR
84 m² bis 95 m² 8.750,00 EUR 500,00 EUR
96 m² bis 107 m² 10.000,00 EUR 550,00 EUR
108 m² bis 119 m² 11.250,00 EUR 600,00 EUR
120 m² bis 131 m² 12.500,00 EUR 650,00 EUR
132 m² bis 143 m² 13.750,00 EUR 700,00 EUR
ab 144 m² 15.000,00 EUR 750,00 EUR
     
     

Kontakt

Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

Die Gebühren variieren je nach Größe der Spielhalle.

Gebühren sind in der Beschreibung aufgelistet.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, ersatzweise gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
  • Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
  • Grundrisszeichnungen aller Betriebsräume (auch Keller und andere Nebenräume) in dreifacher Ausfertigung
  • Pachtvertrag über die Räumlichkeiten im Original und in Kopie, ersatzweise im Falle von Eigentum einen aktuellen Grundbuchauszug
  • Auszüge aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis (BZR2, Belegart 0) Gewerbezentralregister (GZR3, Belegart 9) Diese Auszüge können Sie bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnortes beantragen.


Zusätzliche Antragsunterlagen für juristische Personen

Bei Antragstellung durch eine juristische Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) sind neben den genannten Unterlagen zusätzlich vorzulegen:

  • die Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Register eingetragen ist
  • aktueller Auszug aus dem Erfassungsregister (Handelsregister oder Vereinsregister oder Genossenschaftsregister)
  • Original und Kopie des Gründungsbeschlusses oder der Satzung
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR4, Belegart 9)

Dieser Auszug kann auch mit den Auszügen für die natürlichen Personen in den Einwohnermeldebehörden eingeholt werden.