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Gaststättenerlaubnis
Zum Ausschank alkoholischer Getränke ist nach § 2 Gaststättengesetz eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist personen- und ortsbezogen. Es erfolgt eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anhand div. Unterlagen (siehe Merkblatt)
Eine Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränke ist erlaubnisfrei. Hier sind die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Kontakt
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, VeterinärBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Gebühren
änderungsfreie Übernahme
720,00 EUR
Neuerrichtung
870,00 EUR
Erweiterung Außengastronomie
180,00 EUR
Unterlagen
Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.