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Beantragung einer Auskunft aus der Gewerbemeldedatei

Die Gewerbemeldedatei ist kein öffentliches Register, sondern dient vorrangig der Erfassung für Behörden.

Anfragen von privaten Personen müssen daher ausschließlich schriftlich unter Darlegung der Gründe bei der Gewerbemeldestelle gestellt werden. Diese Auskünfte sind - auch im Falle einer Nichterfassung - gebührenpflichtig (20,00 - 36,00 Euro).

Telefonische Anfragen dürfen nicht beantwortet werden.

Kontakt

Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

  • eine einfache Auskunft 20,00 EUR
  • eine erweiterte Auskunft 30,00 EUR
  • eine Negativauskunft (Betrieb ist gewerblich nicht gemeldet) 20,00 EUR
  • eine örtliche Ermittlung 36,00 EUR

Unterlagen

Schriftlicher Antrag:

Die Anfrage kann formlos erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zur Absenderin oder zum Absender, Firmierung beziehungsweise Name und Adresse
  • Angaben zur Anfrage: Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz der oder des Erfragten, soweit bekannt
  • Darlegung eines berechtigten Interesses an der Gewerbeauskunft

Vorsprache:

Zu den Öffnungszeiten kann die Anfrage persönlich in der Gewerbemeldestelle gestellt werden. Bitte bringen Sie dazu ein Ausweisdokument mit.