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Reisepass

 

Aus dem Passgesetz (PassG) ergibt sich für Deutsche die grundsätzliche Pflicht, einen gültigen Reisepass mitzuführen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen oder sie wieder betreten möchten.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Schengen-Raumes – also zusätzlich in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz – genügt hingegen der Personalausweis.

 

Die Beantragung eines Reisepasses ist ab 18 Jahren ohne Zustimmung der Eltern möglich.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch für Kinder unter 18 Jahren einen Reisepass zu beantragen. Dies ist in der Regel nur erforderlich, wenn eine Auslandsreise ansteht. Ob der Reisepass für Ihr Reiseziel erforderlich ist oder ein Personalausweis genügen würde, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Erfahrung bringen.

 

Reisepässe für Personen ab 24 Jahren sind grundsätzlich zehn Jahre gültig.
Reisepässe für Personen unter 24 Jahren sind grundsätzlich sechs Jahre gültig.

Ein Reisepass verliert seine Gültigkeit, wenn die Person anhand des Lichtbildes nicht mehr einwandfrei identifiziert werden kann.

 

Üblicherweise benötigt die Lieferung eines Reisepasses ab dem Tag der Beantragung vier bis zehn Wochen.
Sie können auf dieser Internetseite nachsehen, ob Ihr Reisepass bereits zur Abholung vorliegt.

Wer unmittelbar auf einen gültigen Reisepass angewiesen ist, kann einen Reisepass im Express-Bestellverfahren beantragen. Die Lieferung eines Reisepasses im Express-Bestellverfahren benötigt drei Werktage.

Sollte der Reiseantritt in weniger als drei Werktagen anstehen, kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Diese werden in Notfällen für längstens ein Jahr ausgestellt und noch am selben Tag im Bürgerservice gedruckt. Bitte bringen Sie hierzu Reiseunterlagen mit, aus welchen die Notwendigkeit hervorgeht.

 

Für die Beantragung eines Reisepasses buchen Sie bitte vorab einen Termin im Internet unter „termine.oberhausen.de“ oder per Telefon unter der Nummer „+49 (0) 208 825 1“.

 

Die Person, für die ein Reisepass beantragt werden soll, muss persönlich vorsprechen.

Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis mit.

Ein Lichtbild für den neuen Reisepass kann an einem Automaten im Wartebereich oder vorab bei einem Fotografen erstellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kamera des Automaten nur bis zu einer bestimmten Höhe herunterfahren kann. Es wird daher empfohlen, mit Kleinstkindern einen Fotografen aufzusuchen.

 

Soll ein Reisepass für ein Kind unter 18 Jahren beantragt werden, müssen sich beide Eltern schriftlich damit einverstanden erklären. Sofern Sie beide eine Einverständniserklärung zu Hause unterschrieben haben, genügt es, wenn ein Elternteil mit dem Kind vorspricht und diese Erklärung sowie den Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils zum Abgleich der Unterschrift vorlegt.

Ist das Kind nur bei einem Elternteil gemeldet, ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht erforderlich.

 

Sofern Sie aufgrund einer anstehenden Eheschließung einen neuen Familiennamen tragen werden und unmittelbar nach der Trauung auf einen Reisepass mit Ihrem neuen Namen angewiesen sind, können Sie frühestens 8 Wochen vor dem Termin einen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Bringen Sie hierzu bitte zusätzlich die „Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung“ des Standesamtes mit, auf welcher die beabsichtigte Namensführung steht.

Voraussetzungen

Gebühren

  • ab 24 Jahren: 70 €
  • unter 24 Jahren: 37,50 €

  • 18 zusätzliche Seiten: 22 €

  • Express-Bestellverfahren: 32 €
  • vorläufiger Reisepass: 26 €

  • Lichtbild: 7 €

Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • Lichtbild

  • Einverständniserklärung beider Elternteile bei Beantragung für ein Kind (siehe Informationstext)

  • Anmeldebescheinigung des Standesamtes bei Beantragung vor Eheschließung (siehe Informationstext)