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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser

Eine wasserrechtliche Erlaubnis muss beantragt werden

  • für die Versickerung von Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen über eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Rigole oder Sickerschacht)
  • für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer

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Gebühren

200 Euro

Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan mit Darstellung der Versickerungsanlage bzw. der Einleitstelle
  • Schnittzeichnung der Versickerungsanlage
  • ggf. hydrogeologisches Gutachten