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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser
Eine wasserrechtliche Erlaubnis muss beantragt werden
- für die Versickerung von Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen über eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Rigole oder Sickerschacht)
- für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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Gebühren
200 Euro
Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplan mit Darstellung der Versickerungsanlage bzw. der Einleitstelle
- Schnittzeichnung der Versickerungsanlage
- ggf. hydrogeologisches Gutachten