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Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland gestorben ist, dann besteht die Möglichkeit diesen Sterbefall in Deutschland nachzubeurkunden. Dies ist nicht zwingend erforderlich, da ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden.
Die Nachbeurkundung muss beim Standesamt beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Eltern oder Kinder der verstorbenen Person, sowie der Ehegatte bzw. Lebenspartner.
Zuständig
Wenn die/ der Verstorbene zuletzt in Deutschland gelebt hat, dann ist das Standesamt des Wohnortes zuständig.
Wenn die/ der Verstorbene zuletzt in Deutschland gelebt hat, dann ist das Standesamt des Wohnortes zuständig.
Sollte die/der Verstorbene keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland gehabt haben, dann ist das Standesamt des letzten Wohnortes im Inland zuständig.
Wenn die/der Verstorbene nie in Deutschland gelebt hat, dann ist das Standesamt I in Berlin zuständig für die Nachbeurkundung.
Gebühren
- 21,00 EUR für die Nachbeurkundung
- 10,00 EUR für die Sterbeurkunde
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Sterbeurkunde
- Geburtsurkunde
- die Heiratsurkunde und
- eventuell das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners benötigt