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Gehörlosenhilfe

Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Die Leistung ist unabhängig vom Einkommen.


Zuständig ist:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- 73.71 -
Dezernat 7
50663 Köln


Die Stadt Oberhausen, Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen nimmt die Anträge und Unterlagen gerne entgegen und leitet sie an den Landschaftsverband weiter. Sollten Sie den Antrag nicht selber ausfüllen können, hilft Ihnen gerne der Ansprechpartner der Stadt Oberhausen beim Ausfüllen der Unterlagen.

Die notwendigen Formulare und weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland.

Kontakt

Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Essener Str. 53,
46047 Oberhausen

Ansprechpartner/innen