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Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genießen einen besonderen beruflichen Kündigungsschutz. Sollte Ihr Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, so wird die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben bei dem Kündigungsverfahren beteiligt, sofern Sie als Schwerbehinderte/r vom Versorgungsamt anerkannt worden sind.

Kontakt

Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Essener Str. 53,
46047 Oberhausen

Ansprechpartner/innen