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Welche Unterlagen werden benötigt um Unterhaltsvorschuss zu beantragen?
Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt
Anspruchsbegründende Tatsachen hat der antragstellende Elternteil nachzuweisen.
Im Allgemeinen werden folgende Unterlagen benötigt (in Kopie)
- Personalausweis
- Ausweis und/oder Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde/Vaterschaftsanerkennung des Kindes
- Bankkarte (Vorder- und Rückseite) oder Nachweis einer Vollmacht, wenn das Geld auf ein anderes Konto überwiesen werden soll
- Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
- Titel
- Scheidungsbeschluss bzw. Nachweis über das Getrenntleben
- Schriftverkehr eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes
- Einkunftsnachweise wie z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen,
- Ablehnung der Kindergeldleistung
Diese Aufstellung ist nicht abschließend, im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise notwendig sein.
Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich:
- vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters
Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich:
- Schulbescheinigung bzw. ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise.
Eine Übersicht der/s für Sie zuständigen Sachbearbeiters/in finden Sie hier: Ich möchte Leistungen beantragen. Wer ist für mich zuständig?
Zuständige Einrichtung:
Fachbereich 3-1-10
Virchowstr.83
46047 Oberhausen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig