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Welche Unterlagen werden benötigt um Unterhaltsvorschuss zu beantragen?

 

Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt

Anspruchsbegründende Tatsachen hat der antragstellende Elternteil nachzuweisen.

 

Im Allgemeinen werden folgende Unterlagen benötigt (in Kopie)

  • Personalausweis
  • Ausweis und/oder Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde/Vaterschaftsanerkennung des Kindes
  • Bankkarte (Vorder- und Rückseite) oder Nachweis einer Vollmacht, wenn das Geld auf ein anderes Konto überwiesen werden soll
  • Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
  • Titel
  • Scheidungsbeschluss bzw. Nachweis über das Getrenntleben
  • Schriftverkehr eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes
  • Einkunftsnachweise wie z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen,
  • Ablehnung der Kindergeldleistung 

Diese Aufstellung ist nicht abschließend, im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise notwendig sein.

 

Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich:

  • vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters

Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich:

  • Schulbescheinigung bzw. ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise.

 

Welche Unterlagen werden benötigt um Unterhaltsvorschuss zu beantragen?

 

Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt

Anspruchsbegründende Tatsachen hat der antragstellende Elternteil nachzuweisen.

 

Im Allgemeinen werden folgende Unterlagen benötigt (in Kopie)

  • Personalausweis
  • Ausweis und/oder Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde/Vaterschaftsanerkennung des Kindes
  • Bankkarte (Vorder- und Rückseite) oder Nachweis einer Vollmacht, wenn das Geld auf ein anderes Konto überwiesen werden soll
  • Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
  • Titel
  • Scheidungsbeschluss bzw. Nachweis über das Getrenntleben
  • Schriftverkehr eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes
  • Einkunftsnachweise wie z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen,
  • Ablehnung der Kindergeldleistung 

Diese Aufstellung ist nicht abschließend, im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise notwendig sein.

 

Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich:

  • vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters

Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich:

  • Schulbescheinigung bzw. ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise.

 

Unterhaltsvorschuss https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1332982/show