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Welche Unterlagen werden benötigt um Unterhaltsvorschuss zu beantragen?

 

Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt

Anspruchsbegründende Tatsachen hat der antragstellende Elternteil nachzuweisen.

 

Im Allgemeinen werden folgende Unterlagen benötigt (in Kopie)

  • Personalausweis
  • Ausweis und/oder Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde/Vaterschaftsanerkennung des Kindes
  • Bankkarte (Vorder- und Rückseite) oder Nachweis einer Vollmacht, wenn das Geld auf ein anderes Konto überwiesen werden soll
  • Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
  • Titel
  • Scheidungsbeschluss bzw. Nachweis über das Getrenntleben
  • Schriftverkehr eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes
  • Einkunftsnachweise wie z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen,
  • Ablehnung der Kindergeldleistung 

Diese Aufstellung ist nicht abschließend, im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise notwendig sein.

 

Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich:

  • vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters

Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich:

  • Schulbescheinigung bzw. ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise.

 

Eine Übersicht der/s für Sie zuständigen Sachbearbeiters/in finden Sie hier:  Ich möchte Leistungen beantragen. Wer ist für mich zuständig?

Zuständige Einrichtung:
Fachbereich 3-1-10
Virchowstr.83
46047 Oberhausen