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Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen

Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt zum 1. Januar 2024 monatlich:

 

  • für Kinder von   0 bis   5 Jahren bis zu 230 Euro
  • für Kinder von   6 bis 11 Jahren bis zu 301 Euro
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395 Euro

 

Unterhaltszahlungen, Halbwaisenbezüge und Einkommen des Kindes werden auf die Unterhaltsvorschussleistung angerechnet.

Sofern Sie Sozialleistungen beziehen, werden die Unterhaltsvorschussleistungen als Einkommen des Kindes bedarfsmindernd angerechnet.  

Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen

Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt zum 1. Januar 2024 monatlich:

 

  • für Kinder von   0 bis   5 Jahren bis zu 230 Euro
  • für Kinder von   6 bis 11 Jahren bis zu 301 Euro
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395 Euro

 

Unterhaltszahlungen, Halbwaisenbezüge und Einkommen des Kindes werden auf die Unterhaltsvorschussleistung angerechnet.

Sofern Sie Sozialleistungen beziehen, werden die Unterhaltsvorschussleistungen als Einkommen des Kindes bedarfsmindernd angerechnet.  

Unterhaltsvorschuss https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1332984/show