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Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen
Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt zum 1. Januar 2025 monatlich:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 227 Euro
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 299 Euro
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 394 Euro
Unterhaltszahlungen, Halbwaisenbezüge und Einkommen des Kindes werden auf die Unterhaltsvorschussleistung angerechnet.
Sofern Sie Sozialleistungen beziehen, werden die Unterhaltsvorschussleistungen als Einkommen des Kindes bedarfsmindernd angerechnet.