BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

H-Kennzeichen Oldtimer

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Diese Voraussetzungen sind durch ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzuweisen.

Auf Antrag werden für diese Fahrzeuge Oldtimerkennzeichen nach § 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zugeteilt.

Dieses Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen für die Stadt Oberhausen (OB), einer Erkennungsnummer aus mindestens zwei, maximal fünf Buchstaben und Zahlen und wird durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer als Oldtimerkennzeichen ausgewiesen.

Diese Fahrzeuge können - im Gegensatz zu Fahrzeugen mit roten Oldtimerkennzeichen, die nur für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen - auch im "Alltagsverkehr" eingesetzt werden.

Seit dem 01.10.2017 kann das Saisonkennzeichen auch mit einem H-Kennzeichen (für historische Fahrzeuge ) kombiniert werden.

 

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Kontakt

Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: zulassung@oberhausen.de

Unterlagen

•Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
•Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
•Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer (§23 StVZO)
•Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
•Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
•Kennzeichenschild/er (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
•bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Inhabers)
•Personalausweis oder Pass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
•bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
•SEPA-Mandat mit Bankverbindung zur Einziehung der Kfz-Steuer. Bei rückständigen Kfz-Steuern oder bei rückständigen Verwaltungsgebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung.

Weiterführende Informationen

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

H-Kennzeichen Oldtimer

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Diese Voraussetzungen sind durch ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzuweisen.

Auf Antrag werden für diese Fahrzeuge Oldtimerkennzeichen nach § 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zugeteilt.

Dieses Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen für die Stadt Oberhausen (OB), einer Erkennungsnummer aus mindestens zwei, maximal fünf Buchstaben und Zahlen und wird durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer als Oldtimerkennzeichen ausgewiesen.

Diese Fahrzeuge können - im Gegensatz zu Fahrzeugen mit roten Oldtimerkennzeichen, die nur für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen - auch im "Alltagsverkehr" eingesetzt werden.

Seit dem 01.10.2017 kann das Saisonkennzeichen auch mit einem H-Kennzeichen (für historische Fahrzeuge ) kombiniert werden.

 

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

•Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
•Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
•Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer (§23 StVZO)
•Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
•Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
•Kennzeichenschild/er (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
•bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Inhabers)
•Personalausweis oder Pass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
•bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
•SEPA-Mandat mit Bankverbindung zur Einziehung der Kfz-Steuer. Bei rückständigen Kfz-Steuern oder bei rückständigen Verwaltungsgebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Oldtimer, historisches Kennzeichen, 30 Jahre, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/163620/show
Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9007
Fax 0208 825-9133

Frau

Lipfert

Sachbearbeitung

Pl.4

0208 825-9005
s.lipfert@oberhausen.de

Herr

Borgards

Sachbearbeitung

Pl.02

0208 825-9029
b.borgards@oberhausen.de

Frau

Fischer

Sachbearbeitung

0208 825-9005
l.fischer@oberhausen.de

Frau

Abaoglu

Sachbearbeitung

Pl.5

0208 825-9009
y.abaoglu@oberhausen.de

Herr

Kuipers

Sachbearbeitung

Pl.6

0208 825-9027
n.kuipers@oberhausen.de

Herr

Derksen

Arbeitsgruppenleitung

Platz 7

0208 825-9007
t.derksen@oberhausen.de

Herr

Kalenberg

Sachbearbeitung

Pl.08

0208 825-9011
m.kalenberg@oberhausen.de

Frau

Todten

Sachbearbeitung

Platz 9

0208 825-9011
m.todten@oberhausen.de

Frau

Ekmen

Sachbearbeitung

Pl.10

0208 825-9017
p.ekmen@oberhausen.de

Frau

Exner

Sachbearbeitung

Platz 11

0208 825-9017
s.exner@oberhausen.de

Frau

Gorzewski

Sachbearbeitung

0208 825-9023
l.gorzewski@oberhausen.de

Herr

Napp

Sachbearbeitung

Platz 13

0208 825-9023
m.napp@oberhausen.de