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Eintragung der Schlüsselzahl B197

Durch die neue sogenannte Automatikregelung wurde ab dem 01.04.2021 die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF 17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.

 

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Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Voraussetzungen

  • Die Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 ist gemäß Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung der Nachweis über mindestens 10 Std. a 45 Minuten praktische Fahrausbildung auf einem KFZ mit Schaltgetriebe, sog. Schaltnachweis (§ 17 a Abs. 2 Satz 3 FeV).
  • bisheriger Kartenführerschein
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild nicht älter als 1 Jahr. (35x45mm) *
  • gültiges Ausweisdokument

Bei Bewerbern um eine Fahrerlaubnis sind die sonst üblichen Unterlagen mit vorzulegen. 

 

* Sie können Ihr Lichbild für 7.00 EURO vor Ort erstellen lassen.

Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.

Gebühren

mindestens 28,60 EUR

Weiterführende Informationen

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