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Eintragung der Schlüsselzahl B197
Durch die neue sogenannte Automatikregelung wurde ab dem 01.04.2021 die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF 17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Voraussetzungen
- Die Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 ist gemäß Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung der Nachweis über mindestens 10 Std. a 45 Minuten praktische Fahrausbildung auf einem KFZ mit Schaltgetriebe, sog. Schaltnachweis (§ 17 a Abs. 2 Satz 3 FeV).
- bisheriger Kartenführerschein
- aktuelles, biometrisches Lichtbild nicht älter als 1 Jahr. (35x45mm) *
- gültiges Ausweisdokument
Bei Bewerbern um eine Fahrerlaubnis sind die sonst üblichen Unterlagen mit vorzulegen.
* Sie können Ihr Lichbild für 7.00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Gebühren
mindestens 28,60 EUR
Weiterführende Informationen
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Durch die neue sogenannte Automatikregelung wurde ab dem 01.04.2021 die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF 17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.
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- Die Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 ist gemäß Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung der Nachweis über mindestens 10 Std. a 45 Minuten praktische Fahrausbildung auf einem KFZ mit Schaltgetriebe, sog. Schaltnachweis (§ 17 a Abs. 2 Satz 3 FeV).
- bisheriger Kartenführerschein
- aktuelles, biometrisches Lichtbild nicht älter als 1 Jahr. (35x45mm) *
- gültiges Ausweisdokument
Bei Bewerbern um eine Fahrerlaubnis sind die sonst üblichen Unterlagen mit vorzulegen.
* Sie können Ihr Lichbild für 7.00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/163623/showDer Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
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