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Ausfuhrkennzeichen
Für Fahrzeuge, die dauerhaft aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden sollen, benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen.
Personen mit einem Hauptwohnsitz im Bundesgebiet müssen sich an die für den Wohnort zuständige Zulassungsbehörde wenden. Eine Zuteilung in Oberhausen ist nur dann möglich, wenn
- Oberhausen Hauptwohnsitz ist oder
- der/die Antragsteller/in ohne Wohnsitz in Deutschland das Fahrzeug in Oberhausen erworben hat. In diesem Fall ist ein Nachweis (z.B. Kaufvertrag) vorzulegen.
Die Fahrzeuge sind bei der Zulassungsstelle grundsätzlich zur Identifizierung vorzuführen. Ist das Fahrzeug aktuell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, kann eine Vorführung auch nachträglich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Ausfuhrkennzeichen nur dann bekommen, wenn die Hauptuntersuchung noch mindestens bis zum Ende des gewünschten Zeitraums des Kennzeichens gültig ist. Die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt einen Monat ab Zuteilung.
Wurde für das Fahrzeug bereits ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt und erfolgte bislang keine Ausfuhr, kann ein neues Ausfuhrkennzeichen nur für maximal neun Tage zugeteilt werden.
Ansprechpartner/innen
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Gebühren
34,80 - 38,60 EUR
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein (bei stillgelegten Fahrzeugen: Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen (gelbe und grüne Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- (Bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)
- gültige Hauptuntersuchung
- Bankverbindung IBAN und BIC (zum Einzug der Steuern)
- Kaufvertrag
Für Fahrzeuge, die dauerhaft aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden sollen, benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen.
Personen mit einem Hauptwohnsitz im Bundesgebiet müssen sich an die für den Wohnort zuständige Zulassungsbehörde wenden. Eine Zuteilung in Oberhausen ist nur dann möglich, wenn
- Oberhausen Hauptwohnsitz ist oder
- der/die Antragsteller/in ohne Wohnsitz in Deutschland das Fahrzeug in Oberhausen erworben hat. In diesem Fall ist ein Nachweis (z.B. Kaufvertrag) vorzulegen.
Die Fahrzeuge sind bei der Zulassungsstelle grundsätzlich zur Identifizierung vorzuführen. Ist das Fahrzeug aktuell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, kann eine Vorführung auch nachträglich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Ausfuhrkennzeichen nur dann bekommen, wenn die Hauptuntersuchung noch mindestens bis zum Ende des gewünschten Zeitraums des Kennzeichens gültig ist. Die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt einen Monat ab Zuteilung.
Wurde für das Fahrzeug bereits ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt und erfolgte bislang keine Ausfuhr, kann ein neues Ausfuhrkennzeichen nur für maximal neun Tage zugeteilt werden.
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein (bei stillgelegten Fahrzeugen: Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen (gelbe und grüne Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- (Bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)
- gültige Hauptuntersuchung
- Bankverbindung IBAN und BIC (zum Einzug der Steuern)
- Kaufvertrag
34,80 - 38,60 EUR
Zollkennzeichen, Überführung, Ausland https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20962/showFrau
Silke
Agata
Platz 1
Frau
Yesim
Altay
Platz 5
Frau
Manuela
Brauer
Platz 6
Herr
Thomas
Derksen
Arbeitsgruppenleitung
Platz 7
Frau
Pinar
Ekmen
Platz 10
Frau
Sabine
Exner
Platz 11
Herr
Michael
Napp
Platz 13
Frau
Martina
Todten
Platz 9