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Ausfuhrkennzeichen
Für Fahrzeuge, die dauerhaft aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden sollen, benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen.
Personen mit einem Hauptwohnsitz im Bundesgebiet müssen sich an die für den Wohnort zuständige Zulassungsbehörde wenden. Eine Zuteilung in Oberhausen ist nur dann möglich, wenn
- Oberhausen Hauptwohnsitz ist oder
- der/die Antragsteller/in ohne Wohnsitz in Deutschland das Fahrzeug in Oberhausen erworben hat. In diesem Fall ist ein Nachweis (z.B. Kaufvertrag) vorzulegen.
Die Fahrzeuge sind bei der Zulassungsstelle grundsätzlich zur Identifizierung vorzuführen. Ist das Fahrzeug aktuell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, kann eine Vorführung auch nachträglich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Ausfuhrkennzeichen nur dann bekommen, wenn die Hauptuntersuchung noch mindestens bis zum Ende des gewünschten Zeitraums des Kennzeichens gültig ist. Die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt einen Monat ab Zuteilung.
Wurde für das Fahrzeug bereits ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt und erfolgte bislang keine Ausfuhr, kann ein neues Ausfuhrkennzeichen nur für maximal neun Tage zugeteilt werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Ansprechpartner/innen
Downloads
Gebühren
34,80 - 38,60 EUR
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein (bei stillgelegten Fahrzeugen: Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen (gelbe und grüne Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- (Bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)
- gültige Hauptuntersuchung
- Bankverbindung IBAN und BIC (zum Einzug der Steuern)
- Kaufvertrag
Weiterführende Informationen
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Für Fahrzeuge, die dauerhaft aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden sollen, benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen.
Personen mit einem Hauptwohnsitz im Bundesgebiet müssen sich an die für den Wohnort zuständige Zulassungsbehörde wenden. Eine Zuteilung in Oberhausen ist nur dann möglich, wenn
- Oberhausen Hauptwohnsitz ist oder
- der/die Antragsteller/in ohne Wohnsitz in Deutschland das Fahrzeug in Oberhausen erworben hat. In diesem Fall ist ein Nachweis (z.B. Kaufvertrag) vorzulegen.
Die Fahrzeuge sind bei der Zulassungsstelle grundsätzlich zur Identifizierung vorzuführen. Ist das Fahrzeug aktuell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, kann eine Vorführung auch nachträglich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Ausfuhrkennzeichen nur dann bekommen, wenn die Hauptuntersuchung noch mindestens bis zum Ende des gewünschten Zeitraums des Kennzeichens gültig ist. Die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt einen Monat ab Zuteilung.
Wurde für das Fahrzeug bereits ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt und erfolgte bislang keine Ausfuhr, kann ein neues Ausfuhrkennzeichen nur für maximal neun Tage zugeteilt werden.
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- Fahrzeugschein (bei stillgelegten Fahrzeugen: Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen (gelbe und grüne Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- (Bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)
- gültige Hauptuntersuchung
- Bankverbindung IBAN und BIC (zum Einzug der Steuern)
- Kaufvertrag
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34,80 - 38,60 EUR
Zollkennzeichen, Überführung, Ausland https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20962/showFrau
Lipfert
Sachbearbeitung
Pl.4
Herr
Borgards
Sachbearbeitung
Pl.02
Frau
Fischer
Sachbearbeitung
Frau
Abaoglu
Sachbearbeitung
Pl.5
Herr
Kuipers
Sachbearbeitung
Pl.6
Herr
Derksen
Arbeitsgruppenleitung
Platz 7
Herr
Kalenberg
Sachbearbeitung
Pl.08
Frau
Todten
Sachbearbeitung
Platz 9
Frau
Ekmen
Sachbearbeitung
Pl.10
Frau
Exner
Sachbearbeitung
Platz 11
Frau
Gorzewski
Sachbearbeitung
Herr
Napp
Sachbearbeitung
Platz 13