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Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt werden.
Es ist inklusive des Beantragungstages für fünf Tage gültig und verliert automatisch seine Gültigkeit,
so dass die Kennzeichenschilder vom Kennzeicheninhaber vernichtet werden können.

Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung für den Zuteilungszeitraum haben, kann ein
Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk im Fahrzeugschein beantragt werden, dass Fahrten nur zur nächstliegenden Prüfstelle in Oberhausen und zurück zulässig sind.
Ist wegen Mängel eine Wiedervorführung des Fahrzeuges erforderlich, dürfen Fahrten zu geeigneten
Einrichtungen zur Reparatur in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Entspricht das Fahrzeug keinem genehmigten Typ oder wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, werden Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk zugeteilt, die entsprechende Fahrten zur nächsten Prüfstelle in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk ermöglichen.

 

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Kontakt

Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: zulassung@oberhausen.de

Gebühren

14,00 EUR

Unterlagen

Für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Personalausweis oder Reisepass
    (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und Bevollmächtigten) 
  •  Zulassungsbescheinigung Teil I  im Original
  • Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Fahrzeugpapiere bzw.
    EG-Typgenehmigungsbescheinigung beides im Original
  • der letzte Prüfbericht zur Hauptuntersuchung im Original
  • bei Beantragung am Standort: der Kaufvertrag oder die Rechnung als Nachweis des Standortes

Weiterführende Informationen

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Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt werden.
Es ist inklusive des Beantragungstages für fünf Tage gültig und verliert automatisch seine Gültigkeit,
so dass die Kennzeichenschilder vom Kennzeicheninhaber vernichtet werden können.

Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung für den Zuteilungszeitraum haben, kann ein
Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk im Fahrzeugschein beantragt werden, dass Fahrten nur zur nächstliegenden Prüfstelle in Oberhausen und zurück zulässig sind.
Ist wegen Mängel eine Wiedervorführung des Fahrzeuges erforderlich, dürfen Fahrten zu geeigneten
Einrichtungen zur Reparatur in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Entspricht das Fahrzeug keinem genehmigten Typ oder wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, werden Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk zugeteilt, die entsprechende Fahrten zur nächsten Prüfstelle in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk ermöglichen.

 

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  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Personalausweis oder Reisepass
    (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und Bevollmächtigten) 
  •  Zulassungsbescheinigung Teil I  im Original
  • Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Fahrzeugpapiere bzw.
    EG-Typgenehmigungsbescheinigung beides im Original
  • der letzte Prüfbericht zur Hauptuntersuchung im Original
  • bei Beantragung am Standort: der Kaufvertrag oder die Rechnung als Nachweis des Standortes

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Kennzeichen; Auto, Fahrzeug https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20964/show
Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9007
Fax 0208 825-9133

Frau

Lipfert

Sachbearbeitung

Pl.4

0208 825-9005
s.lipfert@oberhausen.de

Herr

Borgards

Sachbearbeitung

Pl.02

0208 825-9029
b.borgards@oberhausen.de

Frau

Fischer

Sachbearbeitung

0208 825-9005
l.fischer@oberhausen.de

Frau

Abaoglu

Sachbearbeitung

Pl.5

0208 825-9009
y.abaoglu@oberhausen.de

Herr

Kuipers

Sachbearbeitung

Pl.6

0208 825-9027
n.kuipers@oberhausen.de

Herr

Derksen

Arbeitsgruppenleitung

Platz 7

0208 825-9007
t.derksen@oberhausen.de

Herr

Kalenberg

Sachbearbeitung

Pl.08

0208 825-9011
m.kalenberg@oberhausen.de

Frau

Todten

Sachbearbeitung

Platz 9

0208 825-9011
m.todten@oberhausen.de

Frau

Ekmen

Sachbearbeitung

Pl.10

0208 825-9017
p.ekmen@oberhausen.de

Frau

Exner

Sachbearbeitung

Platz 11

0208 825-9017
s.exner@oberhausen.de

Frau

Gorzewski

Sachbearbeitung

0208 825-9023
l.gorzewski@oberhausen.de

Herr

Napp

Sachbearbeitung

Platz 13

0208 825-9023
m.napp@oberhausen.de