BIS: Templatebasierte Anzeige
Kurzzeitkennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt werden.
Es ist inklusive des Beantragungstages für fünf Tage gültig und verliert automatisch seine Gültigkeit,
so dass die Kennzeichenschilder vom Kennzeicheninhaber vernichtet werden können.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung für den Zuteilungszeitraum haben, kann ein
Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk im Fahrzeugschein beantragt werden, dass Fahrten nur zur nächstliegenden Prüfstelle in Oberhausen und zurück zulässig sind.
Ist wegen Mängel eine Wiedervorführung des Fahrzeuges erforderlich, dürfen Fahrten zu geeigneten
Einrichtungen zur Reparatur in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
Entspricht das Fahrzeug keinem genehmigten Typ oder wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, werden Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk zugeteilt, die entsprechende Fahrten zur nächsten Prüfstelle in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk ermöglichen.
Ansprechpartner/innen
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an, oder erstellen Sie hier ein neues Bürgerkonto.
Downloads
Gebühren
14,00 EUR
Unterlagen
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass
- (Bei Zulassung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des/ der Bevollmächtigten und des/ der Antragstellers/in)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
- Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Fahrzeugpapiere bzw.
- EG-Typgenehmigungsbescheinigung beides im Original
- der letzte Prüfbericht zur Hauptuntersuchung im Original
- bei Beantragung am Standort: der Kaufvertrag oder die Rechnung als Nachweis des Standortes
Ein Kurzzeitkennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt werden.
Es ist inklusive des Beantragungstages für fünf Tage gültig und verliert automatisch seine Gültigkeit,
so dass die Kennzeichenschilder vom Kennzeicheninhaber vernichtet werden können.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung für den Zuteilungszeitraum haben, kann ein
Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk im Fahrzeugschein beantragt werden, dass Fahrten nur zur nächstliegenden Prüfstelle in Oberhausen und zurück zulässig sind.
Ist wegen Mängel eine Wiedervorführung des Fahrzeuges erforderlich, dürfen Fahrten zu geeigneten
Einrichtungen zur Reparatur in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
Entspricht das Fahrzeug keinem genehmigten Typ oder wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, werden Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk zugeteilt, die entsprechende Fahrten zur nächsten Prüfstelle in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk ermöglichen.
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass
- (Bei Zulassung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des/ der Bevollmächtigten und des/ der Antragstellers/in)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
- Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Fahrzeugpapiere bzw.
- EG-Typgenehmigungsbescheinigung beides im Original
- der letzte Prüfbericht zur Hauptuntersuchung im Original
- bei Beantragung am Standort: der Kaufvertrag oder die Rechnung als Nachweis des Standortes
14,00 EUR
Kennzeichen; Auto, Fahrzeug https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20964/showFrau
Silke
Agata
Platz 1
Frau
Yesim
Altay
Platz 5
Frau
Manuela
Brauer
Platz 6
Herr
Thomas
Derksen
Arbeitsgruppenleitung
Platz 7
Frau
Pinar
Ekmen
Platz 10
Frau
Sabine
Exner
Platz 11
Herr
Michael
Napp
Platz 13
Frau
Martina
Todten
Platz 9