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Umschreibung von Fahrzeugen von außerhalb ohne Halterwechsel mit Kennzeichenübernahme.

Die Beibehaltung der bisherigen Kennzeichenschilder ist nur dann möglich, wenn ein Wohnortwechsel stattfindet, d.h. es darf kein Halterwechsel erfolgen.

Kontakt

Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: zulassung@oberhausen.de
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Gebühren

17,90 €

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Original Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)

Zulassung für natürliche Personen zusätzlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
    (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download) und Personalausweis/Reisepass des/der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)
  • Einverständniserklärung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Bei Zulassungen für Minderjährige sind zusätzlich die schriftliche Einwilligung und der Personalausweis/Reisepass beider Erziehungsberechtigten mitzubringen

Zulassung für juristische Personen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug: Kopie Personalausweis des Geschäftsführers
  • Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre:
    Original Personalausweis des Geschäftsführers

Zulassung für Vereine zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister: Kopie Personalausweis des Vereinsvorsitzenden

Umschreibung von Fahrzeugen von außerhalb ohne Halterwechsel mit Kennzeichenübernahme.

Die Beibehaltung der bisherigen Kennzeichenschilder ist nur dann möglich, wenn ein Wohnortwechsel stattfindet, d.h. es darf kein Halterwechsel erfolgen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Original Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)

Zulassung für natürliche Personen zusätzlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
    (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download) und Personalausweis/Reisepass des/der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)
  • Einverständniserklärung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Bei Zulassungen für Minderjährige sind zusätzlich die schriftliche Einwilligung und der Personalausweis/Reisepass beider Erziehungsberechtigten mitzubringen

Zulassung für juristische Personen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug: Kopie Personalausweis des Geschäftsführers
  • Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre:
    Original Personalausweis des Geschäftsführers

Zulassung für Vereine zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister: Kopie Personalausweis des Vereinsvorsitzenden

17,90 €

Umzug, Wohnortwechsel, Auto ummelden https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20983/show
Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9007
Fax 0208 825-9133

Frau

Agata

Platz 1

0208 825-9029
silke.agata@oberhausen.de

Herr

Borgards

Pl.02

0208 825-9029
bernd.borgards@oberhausen.de

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Fischer

0208 825-9005

Herr

Kuipers

Pl.04

0208 825-9005
nico.kuipers@oberhausen.de

Frau

Abaoglu

Platz 5

0208 825-9009
yesim.altay@oberhausen.de

Herr

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Arbeitsgruppenleitung

Platz 7

0208 825-9007
thomas.derksen@oberhausen.de

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Todten

Platz 9

0208 825-9011
martina.todten@oberhausen.de

Frau

Meyer

Pl.10

0208 825-9017
kristin.meyer@oberhausen.de

Frau

Exner

Platz 11

0208 825-9017
sabine.exner@oberhausen.de

Frau

Gorzewski

0208 825-9023
laurajane.gorzewski@oberhausen.de