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Umschreibung von Fahrzeugen von außerhalb ohne Halterwechsel mit Kennzeichenübernahme.

Die Beibehaltung der bisherigen Kennzeichenschilder ist nur dann möglich, wenn ein Wohnortwechsel stattfindet, d.h. es darf kein Halterwechsel erfolgen.

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Kontakt

Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: zulassung@oberhausen.de
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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Original Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)

Zulassung für natürliche Personen zusätzlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
    (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download) und Personalausweis/Reisepass des/der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)
  • Einverständniserklärung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Bei Zulassungen für Minderjährige sind zusätzlich die schriftliche Einwilligung und der Personalausweis/Reisepass beider Erziehungsberechtigten mitzubringen

Zulassung für juristische Personen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug: Kopie Personalausweis des Geschäftsführers
  • Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre:
    Original Personalausweis des Geschäftsführers

Zulassung für Vereine zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister: Kopie Personalausweis des Vereinsvorsitzenden

 

 

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Weiterführende Informationen

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