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Wunschkennzeichen

Gegen eine Gebühr von 12,80 Euro reservieren wir drei Monate lang für Sie Ihr Wunschkennzeichen. Die Gebühr wird bei der endgültigen Zulassung des Fahrzeuges vereinnahmt, die Wunschkombination bleibt drei Monate lang auf Sie reserviert. 

Wichtige Information:

Es wird daraufhingewiesen, dass ab sofort nur noch eine einmalige Verlängerung der Kennzeichenreservierung, gegen eine erneute Gebühr von 12,80 EUR, möglich ist.

Die Reservierung verfällt, wenn nach Ablauf dieser Zeit kein Fahrzeug zugelassen wurde.

Für die Buchstabenkombination HJ, KZ, NS, SA sowie SS besteht ein Zuteilungsverbot.

Bei der Reservierung eines Saison-, Elektro (E-Kennzeichen) oder Oldtimerkennzeichens (H-Kennzeichen) ist zu beachten, dass diese Kombination maximal sieben Stellen haben darf. Das bedeutet, dass neben dem Unterscheidungskennzeichen OB nur noch fünf Stellen zu benutzen sind.-
Beispiel: OB-EP345H, OB-B 4001E. Die Zusätze H, E und Saison sind bei der Reservierung wegzulassen!

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Kennzeichenkombination besteht nicht (§ 8 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FzV)).

Kurze Kennzeichenkombinationen sind  solchen Fahrzeugen vorbehalten, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Eine Zuteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich.


Hinweis:

Die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens ist zwingend an die erfassten Personendaten gebunden.

Abtretungserklärungen werden ab dem 01.06.2017 nicht mehr akzeptiert.

Wir behalten uns vor, Reservierungen mit unstimmigen Personendaten (keine vollständigen Namensangaben, sondern nur einzelne Buchstaben oder ähnliches), Vorratsreservierungen oder Reservierungen, die mit Absicht der Gewinnerzielung im Internet oder auf anderen Wegen zum Erwerb angeboten werden, zu löschen.

Kontakt

Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: zulassung@oberhausen.de

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Gebühren

12,80 EUR

Wunschkennzeichen

Gegen eine Gebühr von 12,80 Euro reservieren wir drei Monate lang für Sie Ihr Wunschkennzeichen. Die Gebühr wird bei der endgültigen Zulassung des Fahrzeuges vereinnahmt, die Wunschkombination bleibt drei Monate lang auf Sie reserviert. 

Wichtige Information:

Es wird daraufhingewiesen, dass ab sofort nur noch eine einmalige Verlängerung der Kennzeichenreservierung, gegen eine erneute Gebühr von 12,80 EUR, möglich ist.

Die Reservierung verfällt, wenn nach Ablauf dieser Zeit kein Fahrzeug zugelassen wurde.

Für die Buchstabenkombination HJ, KZ, NS, SA sowie SS besteht ein Zuteilungsverbot.

Bei der Reservierung eines Saison-, Elektro (E-Kennzeichen) oder Oldtimerkennzeichens (H-Kennzeichen) ist zu beachten, dass diese Kombination maximal sieben Stellen haben darf. Das bedeutet, dass neben dem Unterscheidungskennzeichen OB nur noch fünf Stellen zu benutzen sind.-
Beispiel: OB-EP345H, OB-B 4001E. Die Zusätze H, E und Saison sind bei der Reservierung wegzulassen!

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Kennzeichenkombination besteht nicht (§ 8 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FzV)).

Kurze Kennzeichenkombinationen sind  solchen Fahrzeugen vorbehalten, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Eine Zuteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich.


Hinweis:

Die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens ist zwingend an die erfassten Personendaten gebunden.

Abtretungserklärungen werden ab dem 01.06.2017 nicht mehr akzeptiert.

Wir behalten uns vor, Reservierungen mit unstimmigen Personendaten (keine vollständigen Namensangaben, sondern nur einzelne Buchstaben oder ähnliches), Vorratsreservierungen oder Reservierungen, die mit Absicht der Gewinnerzielung im Internet oder auf anderen Wegen zum Erwerb angeboten werden, zu löschen.

12,80 EUR

Kennzeichenreservierung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20984/show
Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9007
Fax 0208 825-9133

Herr

Kühnen

Arbeitsgruppenleitung

7

0208 825-9014