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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wer gewerblich Personen befördern möchte, zum Beispiel im Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Entsprechende Anträge müssen in der Führerscheinstelle persönlich gestellt werden.

Sofern der Bewerber um eine entsprechende Fahrerlaubnis noch nicht in Besitz des Kartenführerscheines ist, ist auch in diesem Fall der Umtausch in den neuen Kartenführerschein vorgeschrieben (zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,30 EUR und 1 biometrisches Passbild)
Das in jedem Fall erforderliche Führungszeugnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde beantragt.
 
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Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Gebühren

43,90 EUR

13,00 EUR Führungszeugnis

ggfs. 25,30 EUR

 

Unterlagen

  • ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,(vom Hausarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner) darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 2 Satz 2, Nr. 3 zur Anlage 15 der Fahrerlaubnisverordnung, darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
  • gültiges Ausweisdokumet
  • aktueller Führerschein

Weiterführende Informationen

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