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Fahrerlaubnis auf Probe

Seit November 1986 wird die erste Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber junge Fahranfänger unter besondere Aufsicht gestellt hat, um unverzüglich eingreifen zu können, sofern innerhalb der zweijährigen Probezeit Verkehrsauffälligkeiten auftreten.

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg informiert in einem solchen Fall die zuständige Führerscheinstelle umgehend. Diese muss  daraufhin Maßnahmen ergreifen.

Sollte also ein Fahranfänger innerhalb der Probezeit wegen eines schwerwiegenden Verstoßes, bzw. zweier leichter Verstöße, gegen verkehrsrechtliche Vorschriften in Erscheinung treten, wird ihn die Fahrerlaubnisbehörde auffordern, an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, der so genannten Nachschulung, teilzunehmen. Solche Seminare werden von entsprechend ausgebildeten und anerkannten Fahrlehrern durchgeführt.

Ist ein Fahranfänger gar unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss aufgefallen, ist ein besonderes Aufbauseminar zu absolvieren, das von anerkannten Institutionen durchgeführt wird. In solchen besonderen Aufbauseminaren wird die besondere Wirkung von Rausch erzeugenden Substanzen im Straßenverkehr diskutiert, um so weitere Auffälligkeiten vermeiden zu können.
Sollte einer Aufforderung zu einem solchen Seminar nicht innerhalb der gesetzten Frist (3 Monate) nachgekommen werden, so wird die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.

In jedem Falle verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre.

Bei einem weiteren Verstoß nach dem Besuch eines (besonderen) Aufbauseminars erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung mit einem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Sollte ein dritter Verstoß folgen, wird die Fahrerlaubnis mit sofortiger Vollziehung entzogen. Eine Neuerteilung ist dann frühestens nach einer dreimonatigen Wartezeit möglich.

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
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Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Fahrerlaubnis auf Probe
Seit November 1986 wird die erste Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber junge Fahranfänger unter besondere Aufsicht gestellt hat, um unverzüglich eingreifen zu können, sofern innerhalb der zweijährigen Probezeit Verkehrsauffälligkeiten auftreten.

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg informiert in einem solchen Fall die zuständige Führerscheinstelle umgehend. Diese muss  daraufhin Maßnahmen ergreifen.

Sollte also ein Fahranfänger innerhalb der Probezeit wegen eines schwerwiegenden Verstoßes, bzw. zweier leichter Verstöße, gegen verkehrsrechtliche Vorschriften in Erscheinung treten, wird ihn die Fahrerlaubnisbehörde auffordern, an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, der so genannten Nachschulung, teilzunehmen. Solche Seminare werden von entsprechend ausgebildeten und anerkannten Fahrlehrern durchgeführt.

Ist ein Fahranfänger gar unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss aufgefallen, ist ein besonderes Aufbauseminar zu absolvieren, das von anerkannten Institutionen durchgeführt wird. In solchen besonderen Aufbauseminaren wird die besondere Wirkung von Rausch erzeugenden Substanzen im Straßenverkehr diskutiert, um so weitere Auffälligkeiten vermeiden zu können.
Sollte einer Aufforderung zu einem solchen Seminar nicht innerhalb der gesetzten Frist (3 Monate) nachgekommen werden, so wird die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.

In jedem Falle verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre.

Bei einem weiteren Verstoß nach dem Besuch eines (besonderen) Aufbauseminars erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung mit einem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Sollte ein dritter Verstoß folgen, wird die Fahrerlaubnis mit sofortiger Vollziehung entzogen. Eine Neuerteilung ist dann frühestens nach einer dreimonatigen Wartezeit möglich.

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Probezeit, Ersterteilung, Fahranfänger https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21001/show
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