BIS: Templatebasierte Anzeige
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
Ist Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden, muss ein Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis persönlich gestellt werden.
Dieser Antrag darf frühstens 6 Monate vor Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist gestellt werden.
Dieser Antrag darf frühstens 6 Monate vor Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist gestellt werden.
Die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen richten sich nach der angestrebten Fahrerlaubnisklasse.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Downloads
Gebühren
mindestens 96,30 EUR
Unterlagen
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als ein Jahr und im Original
- augenärtzliche Untersuchung nach Anlage der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als zwei Jahre und im Original
- Erste-Hilfe-Schulung im Original
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
Ist Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden, muss ein Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis persönlich gestellt werden.
Dieser Antrag darf frühstens 6 Monate vor Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist gestellt werden.
Dieser Antrag darf frühstens 6 Monate vor Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist gestellt werden.
Die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen richten sich nach der angestrebten Fahrerlaubnisklasse.
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als ein Jahr und im Original
- augenärtzliche Untersuchung nach Anlage der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als zwei Jahre und im Original
- Erste-Hilfe-Schulung im Original
mindestens 96,30 EUR
neue Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis verloren, Sperre, entzogen, Führerschein abgeben, Führerschein entzogen https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21002/show Führerscheinstelle
001 Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132
Frau
Wlodarczak
1
0208 825-9019
birgit.wlodarczak@oberhausen.de
Frau
Bachmann
2
0208 825-9031
ksenia.bachmann@oberhausen.de
Frau
Pilawa
3
0208 825-9025
evelyn.pilawa@oberhausen.de
Frau
Nietz
6
0208 825-9013
heike.nietz@oberhausen.de
Frau
Spickenbom
Arbeitsgruppenleitung
5
0208 825-9377
stefanie.spickenbom@oberhausen.de
Herr
Skrzypczak
111
0208 825-9031
benjamin.skrzypczak@oberhausen.de
Herr
Kauls
0208 825-9025
andre.kauls@oberhausen.de