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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
Ist Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden, muss ein Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis persönlich gestellt werden.
Dieser Antrag darf frühstens 6 Monate vor Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist gestellt werden.
Dieser Antrag darf frühstens 6 Monate vor Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist gestellt werden.
Die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen richten sich nach der angestrebten Fahrerlaubnisklasse.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
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Gebühren
mindestens 96,30 EUR
Unterlagen
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als ein Jahr und im Original
- augenärtzliche Untersuchung nach Anlage der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als zwei Jahre und im Original
- Erste-Hilfe-Schulung im Original
Weiterführende Informationen
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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
Ist Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden, muss ein Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis persönlich gestellt werden.
Dieser Antrag darf frühstens 6 Monate vor Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist gestellt werden.
Dieser Antrag darf frühstens 6 Monate vor Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist gestellt werden.
Die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen richten sich nach der angestrebten Fahrerlaubnisklasse.
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- biometrisches Lichtbild
- Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als ein Jahr und im Original
- augenärtzliche Untersuchung nach Anlage der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als zwei Jahre und im Original
- Erste-Hilfe-Schulung im Original
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mindestens 96,30 EUR
neue Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis verloren, Sperre, entzogen, Führerschein abgeben, Führerschein entzogen https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21002/show Führerscheinstelle
001 Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132
Frau
Wlodarczak
Sachbearbeitung
1
0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de
Herr
Skrzypczak
Sachbearbeitung
2
0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de
Frau
Olbers
Sachbearbeitung
2
0208 825-9031
Frau
Klaus
Sachbearbeitung
3
0208 825-9025
Frau
Spickenbom
Arbeitsgruppenleitung
5
0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de
Herr
Schmidt
Sachbearbeitung
3
0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de