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Umtausch in EU- Kartenführerschein
Wer einen neuen Führerschein haben möchte kann den alten Führerschein einfach in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Der Antrag für den Umtausch des Führerscheins muss persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden.
Wenn Ihr alter Führerschein in einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde, wird die Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift benötigen, die Sie bereits im Vorfeld der Vorsprache bei der ausstellenden Behörde telefonisch anfordern können. Diese Karteikartenabschrift ist für Führerscheine erforderlich, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden.
Wenn Ihr alter Führerschein in einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde, wird die Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift benötigen, die Sie bereits im Vorfeld der Vorsprache bei der ausstellenden Behörde telefonisch anfordern können. Diese Karteikartenabschrift ist für Führerscheine erforderlich, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden.
Eine Abholung des Kartenführerscheins durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich möglich. Dazu sind die Vorlage einer formlosen Vollmacht, die Vorlage des "alten" Führerscheins des Antragstellers sowie die Vorlage beider gültigen Ausweise oder Pässe erforderlich.
Alternativ besteht die Möglichkeit vom Direktversand des Kartenführerscheins seitens der Bundesdruckerei Gebrauch zu machen. Die Kosten dafür betragen zusätzlich 4,30 Euro, ersparen aber den erneuten Weg zur Führerscheinstelle.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
25,30 EUR
4,30 EUR Direktversand
Unterlagen
- den "alten" Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Umtausch in EU- Kartenführerschein
Wer einen neuen Führerschein haben möchte kann den alten Führerschein einfach in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Der Antrag für den Umtausch des Führerscheins muss persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden.
Wenn Ihr alter Führerschein in einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde, wird die Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift benötigen, die Sie bereits im Vorfeld der Vorsprache bei der ausstellenden Behörde telefonisch anfordern können. Diese Karteikartenabschrift ist für Führerscheine erforderlich, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden.
Wenn Ihr alter Führerschein in einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde, wird die Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift benötigen, die Sie bereits im Vorfeld der Vorsprache bei der ausstellenden Behörde telefonisch anfordern können. Diese Karteikartenabschrift ist für Führerscheine erforderlich, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden.
Eine Abholung des Kartenführerscheins durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich möglich. Dazu sind die Vorlage einer formlosen Vollmacht, die Vorlage des "alten" Führerscheins des Antragstellers sowie die Vorlage beider gültigen Ausweise oder Pässe erforderlich.
Alternativ besteht die Möglichkeit vom Direktversand des Kartenführerscheins seitens der Bundesdruckerei Gebrauch zu machen. Die Kosten dafür betragen zusätzlich 4,30 Euro, ersparen aber den erneuten Weg zur Führerscheinstelle.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
- den "alten" Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
25,30 EUR
4,30 EUR Direktversand
Führerscheinstelle
001 Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132
Frau
Herrmann
Sachbearbeitung
4
0208 825-9049
Frau
Fengler
Sachbearbeitung
Kasse
0208 825-9451
n.fengler@oberhausen.de