BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis
Sie berechtigen weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, noch sind sie umschreibungsfähig.
Ebenso können internationale Führerscheine nicht umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist auch ausgeschlossen, wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes durchgehend mit Erstwohnsitz im Bundesgebiet registriert waren.
Bei sogenannten "Drittstaaten" ( zum Beispiel: Türkei, Russland, Syrien etc) kann der ausländische Führerschein nicht prüfungsfrei umgeschrieben werden.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
36,30 EUR bis 85,50 EUR
Unterlagen
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- aktuelles,biometrisches Lichtbild (35x45mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- Erste-Hilfe-Schulung im Original
- gültige ausländische Fahrerlaubnis im Original
- gegebenenfalls eine Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Sie berechtigen weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, noch sind sie umschreibungsfähig.
Ebenso können internationale Führerscheine nicht umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist auch ausgeschlossen, wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes durchgehend mit Erstwohnsitz im Bundesgebiet registriert waren.
Bei sogenannten "Drittstaaten" ( zum Beispiel: Türkei, Russland, Syrien etc) kann der ausländische Führerschein nicht prüfungsfrei umgeschrieben werden.
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- aktuelles,biometrisches Lichtbild (35x45mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- Erste-Hilfe-Schulung im Original
- gültige ausländische Fahrerlaubnis im Original
- gegebenenfalls eine Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21004/showDer Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
2-4-40-260