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Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis

Ausländische Fahrerlaubnisse berechtigen sechs Monate lang nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes (Anmeldung) zum Führen von Kraftfahrzeugen der entsprechenden Klasse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Lernführerscheine, provisorische Führerscheine und Führerscheine, die während eines nur vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland (weniger als 185 Tage) erworben wurden, werden nicht anerkannt.
Sie berechtigen weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, noch sind sie umschreibungsfähig.
Ebenso können internationale Führerscheine nicht umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist auch ausgeschlossen, wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes durchgehend mit Erstwohnsitz im Bundesgebiet registriert waren.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist also in jedem Fall ratsam. Die Unterlagen für die zur Antragstellung richten sich nach den Führerscheinklassen die umgeschrieben werden sollen. 

Bei sogenannten "Drittstaaten" ( zum Beispiel: Türkei, Russland, Syrien etc) kann der ausländische Führerschein nicht prüfungsfrei umgeschrieben werden.
 
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Gebühren

36,30 EUR bis 85,50 EUR

Unterlagen

  • gültiges, amtliches Ausweisdokument
  • biometrisches Lichtbild
  • Sehtest bzw.  augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
  • ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
  • Erste-Hilfe-Schulung im Original
  • gültige ausländische Fahrerlaubnis im Original
  • gegebenenfalls eine Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis

Weiterführende Informationen

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Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis
Ausländische Fahrerlaubnisse berechtigen sechs Monate lang nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes (Anmeldung) zum Führen von Kraftfahrzeugen der entsprechenden Klasse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Lernführerscheine, provisorische Führerscheine und Führerscheine, die während eines nur vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland (weniger als 185 Tage) erworben wurden, werden nicht anerkannt.
Sie berechtigen weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, noch sind sie umschreibungsfähig.
Ebenso können internationale Führerscheine nicht umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist auch ausgeschlossen, wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes durchgehend mit Erstwohnsitz im Bundesgebiet registriert waren.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist also in jedem Fall ratsam. Die Unterlagen für die zur Antragstellung richten sich nach den Führerscheinklassen die umgeschrieben werden sollen. 

Bei sogenannten "Drittstaaten" ( zum Beispiel: Türkei, Russland, Syrien etc) kann der ausländische Führerschein nicht prüfungsfrei umgeschrieben werden.
 
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  • biometrisches Lichtbild
  • Sehtest bzw.  augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
  • ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
  • Erste-Hilfe-Schulung im Original
  • gültige ausländische Fahrerlaubnis im Original
  • gegebenenfalls eine Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis

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ausländischer Führerschein, umtauschen, EU-Fahrerlaubnis, Führerschein benutzen, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21004/show
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132

Frau

Wlodarczak

Sachbearbeitung

1

0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de

Herr

Skrzypczak

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de

Frau

Olbers

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031

Frau

Klaus

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025

Herr

Schmidt

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de

Frau

Spickenbom

Arbeitsgruppenleitung

5

0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de