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Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis
Ausländische Fahrerlaubnisse berechtigen sechs Monate lang nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes (Anmeldung) zum Führen von Kraftfahrzeugen der entsprechenden Klasse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Lernführerscheine, provisorische Führerscheine und Führerscheine, die während eines nur vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland (weniger als 185 Tage) erworben wurden, werden nicht anerkannt.
Sie berechtigen weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, noch sind sie umschreibungsfähig.
Ebenso können internationale Führerscheine nicht umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist auch ausgeschlossen, wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes durchgehend mit Erstwohnsitz im Bundesgebiet registriert waren.
Sie berechtigen weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, noch sind sie umschreibungsfähig.
Ebenso können internationale Führerscheine nicht umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist auch ausgeschlossen, wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes durchgehend mit Erstwohnsitz im Bundesgebiet registriert waren.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist also in jedem Fall ratsam. Die Unterlagen für die zur Antragstellung richten sich nach den Führerscheinklassen die umgeschrieben werden sollen.
Bei sogenannten "Drittstaaten" ( zum Beispiel: Türkei, Russland, Syrien etc) kann der ausländische Führerschein nicht prüfungsfrei umgeschrieben werden.
Bei sogenannten "Drittstaaten" ( zum Beispiel: Türkei, Russland, Syrien etc) kann der ausländische Führerschein nicht prüfungsfrei umgeschrieben werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
36,30 EUR bis 85,50 EUR
Unterlagen
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- Erste-Hilfe-Schulung im Original
- gültige ausländische Fahrerlaubnis im Original
- gegebenenfalls eine Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis
Weiterführende Informationen
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Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis
Ausländische Fahrerlaubnisse berechtigen sechs Monate lang nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes (Anmeldung) zum Führen von Kraftfahrzeugen der entsprechenden Klasse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Lernführerscheine, provisorische Führerscheine und Führerscheine, die während eines nur vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland (weniger als 185 Tage) erworben wurden, werden nicht anerkannt.
Sie berechtigen weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, noch sind sie umschreibungsfähig.
Ebenso können internationale Führerscheine nicht umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist auch ausgeschlossen, wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes durchgehend mit Erstwohnsitz im Bundesgebiet registriert waren.
Sie berechtigen weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, noch sind sie umschreibungsfähig.
Ebenso können internationale Führerscheine nicht umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist auch ausgeschlossen, wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes durchgehend mit Erstwohnsitz im Bundesgebiet registriert waren.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist also in jedem Fall ratsam. Die Unterlagen für die zur Antragstellung richten sich nach den Führerscheinklassen die umgeschrieben werden sollen.
Bei sogenannten "Drittstaaten" ( zum Beispiel: Türkei, Russland, Syrien etc) kann der ausländische Führerschein nicht prüfungsfrei umgeschrieben werden.
Bei sogenannten "Drittstaaten" ( zum Beispiel: Türkei, Russland, Syrien etc) kann der ausländische Führerschein nicht prüfungsfrei umgeschrieben werden.
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- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- Erste-Hilfe-Schulung im Original
- gültige ausländische Fahrerlaubnis im Original
- gegebenenfalls eine Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis
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36,30 EUR bis 85,50 EUR
ausländischer Führerschein, umtauschen, EU-Fahrerlaubnis, Führerschein benutzen, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21004/show Führerscheinstelle
001 Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132
Frau
Wlodarczak
1
0208 825-9019
birgit.wlodarczak@oberhausen.de
Herr
Skrzypczak
111
0208 825-9031
benjamin.skrzypczak@oberhausen.de
Frau
Olbers
3
0208 825-9025
Herr
Kauls
0208 825-9025
andre.kauls@oberhausen.de
Frau
Nietz
6
0208 825-9013
heike.nietz@oberhausen.de
Frau
Spickenbom
Arbeitsgruppenleitung
5
0208 825-9377
stefanie.spickenbom@oberhausen.de