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Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisse der Klassen C1/C1E, C/CE und D1/D1E und D/DE werden ab Antragstellung befristet erteilt. Für den Antrag auf Verlängerung müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von circa vier Wochen rechnen, in denen die vorgeschriebenen Überprüfungen durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist unter Beifügung der untengenannten Unterlagen (Ziffer 1-5) rechtzeitig, circa vier Wochen vor Ablauf, zu beantragen.


Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (jetzt Klasse C/CE), die nach dem 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Sollte die Klasse 2 bereits abgelaufen sein, ist ein Antrag auf Erteilung nach Fristablauf zu stellen. Es sind hierbei die gleichen Antragsunterlagen wie für eine Verlängerung vorzulegen.
Ob die Erteilung der Fahrerlaubnis prüfungsfrei möglich ist, hängt davon ab, wie lange die Fahrerlaubnis bereits abgelaufen ist.

Sollte die Fahrerlaubnis der obengenannten Klassen gewerblich genutzt werden ist ebenfalls die Vorlage der 35-stündigen Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich.
 
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Gebühren

43,90 EUR bis 85,50 EUR

Unterlagen

  • ein biometrisches Lichtbild,
  • gültiges,amtliches Ausweisdokument
  • ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung, (vom Hausarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner) darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
  • aktueller Führerschein

Weiterführende Informationen

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Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C1/C1E, C/CE und D1/D1E und D/DE werden ab Antragstellung befristet erteilt. Für den Antrag auf Verlängerung müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von circa vier Wochen rechnen, in denen die vorgeschriebenen Überprüfungen durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist unter Beifügung der untengenannten Unterlagen (Ziffer 1-5) rechtzeitig, circa vier Wochen vor Ablauf, zu beantragen.


Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (jetzt Klasse C/CE), die nach dem 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Sollte die Klasse 2 bereits abgelaufen sein, ist ein Antrag auf Erteilung nach Fristablauf zu stellen. Es sind hierbei die gleichen Antragsunterlagen wie für eine Verlängerung vorzulegen.
Ob die Erteilung der Fahrerlaubnis prüfungsfrei möglich ist, hängt davon ab, wie lange die Fahrerlaubnis bereits abgelaufen ist.

Sollte die Fahrerlaubnis der obengenannten Klassen gewerblich genutzt werden ist ebenfalls die Vorlage der 35-stündigen Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich.
 
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  • ein biometrisches Lichtbild,
  • gültiges,amtliches Ausweisdokument
  • ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung, (vom Hausarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner) darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
  • aktueller Führerschein

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43,90 EUR bis 85,50 EUR

verlängern Führerschein, Fahrerlaubnisklasse läuft ab, ungültig https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21006/show
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132

Frau

Wlodarczak

Sachbearbeitung

1

0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de

Herr

Skrzypczak

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de

Frau

Olbers

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031

Frau

Klaus

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025

Herr

Schmidt

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de

Frau

Spickenbom

Arbeitsgruppenleitung

5

0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de