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Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein wird am Tage der Vorsprache bei der Behörde gefertigt und kann daher sofort mitgenommen werden. Der Internationale Führerschein muss persönlich beantragt werden.
Nach neuesten Vorschriften kann ein solcher Führerschein jedoch nur dann ausgestellt werden, wenn der Antragsteller bereits in Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist.
Sollte dies noch nicht der Fall sein, so ist die Beantragung eines Kartenführerscheines zwingend vorgeschrieben.
In diesem Fall ist ein weiteres biometrisches Lichtbild erforderlich. Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr von 25,30 Euro an.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
16,30 EUR
Unterlagen
- biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- Nationaler EU-Kartenführerschein
Weiterführende Informationen
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Der internationale Führerschein wird am Tage der Vorsprache bei der Behörde gefertigt und kann daher sofort mitgenommen werden. Der Internationale Führerschein muss persönlich beantragt werden.
Nach neuesten Vorschriften kann ein solcher Führerschein jedoch nur dann ausgestellt werden, wenn der Antragsteller bereits in Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist.
Sollte dies noch nicht der Fall sein, so ist die Beantragung eines Kartenführerscheines zwingend vorgeschrieben.
In diesem Fall ist ein weiteres biometrisches Lichtbild erforderlich. Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr von 25,30 Euro an.
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- biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- Nationaler EU-Kartenführerschein
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Führerschein für das Ausland, Übersetzung nationaler Führerschein https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21007/showFrau
Wlodarczak
1
Herr
Skrzypczak
111
Frau
Olbers
3
Herr
Kauls
Frau
Nietz
6
Frau
Spickenbom
Arbeitsgruppenleitung
5