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Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein wird am Tage der Vorsprache bei der Behörde gefertigt und kann daher sofort mitgenommen werden. Der Internationale Führerschein muss persönlich beantragt werden.
Nach neuesten Vorschriften kann ein solcher Führerschein jedoch nur dann ausgestellt werden, wenn der Antragsteller bereits in Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist.
Sollte dies noch nicht der Fall sein, so ist die Beantragung eines Kartenführerscheines zwingend vorgeschrieben.
Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr von mindestens 25,30 Euro an.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
16,30 EUR
Unterlagen
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr in ausgedruckter Form)
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- Nationaler EU-Kartenführerschein
Weiterführende Informationen
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Der internationale Führerschein wird am Tage der Vorsprache bei der Behörde gefertigt und kann daher sofort mitgenommen werden. Der Internationale Führerschein muss persönlich beantragt werden.
Nach neuesten Vorschriften kann ein solcher Führerschein jedoch nur dann ausgestellt werden, wenn der Antragsteller bereits in Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist.
Sollte dies noch nicht der Fall sein, so ist die Beantragung eines Kartenführerscheines zwingend vorgeschrieben.
Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr von mindestens 25,30 Euro an.
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- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr in ausgedruckter Form)
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- Nationaler EU-Kartenführerschein
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21007/showDer Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
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