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Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für drei Jahre ausgestellt und gilt nur in Verbindung mit dem nationalen EU-Kartenführerschein. Im Allgemeinen wird der internationale Führerschein nur noch selten benötigt; für einige Staaten (zum Beispiel USA, Kanada) ist es jedoch empfehlenswert, sich einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen.

Der internationale Führerschein wird am Tage der Vorsprache bei der Behörde gefertigt und kann daher sofort mitgenommen werden. Der Internationale Führerschein muss persönlich beantragt werden.
Nach neuesten Vorschriften kann ein solcher Führerschein jedoch nur dann ausgestellt werden, wenn der Antragsteller bereits in Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist.

Sollte dies noch nicht der Fall sein, so ist die Beantragung eines Kartenführerscheines zwingend vorgeschrieben.

In diesem Fall ist ein weiteres biometrisches Lichtbild erforderlich. Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr von 25,30 Euro an.

 

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Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Gebühren

16,30 EUR

Unterlagen

  • biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
  • gültiges, amtliches Ausweisdokument
  • Nationaler EU-Kartenführerschein

Weiterführende Informationen

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Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für drei Jahre ausgestellt und gilt nur in Verbindung mit dem nationalen EU-Kartenführerschein. Im Allgemeinen wird der internationale Führerschein nur noch selten benötigt; für einige Staaten (zum Beispiel USA, Kanada) ist es jedoch empfehlenswert, sich einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen.

Der internationale Führerschein wird am Tage der Vorsprache bei der Behörde gefertigt und kann daher sofort mitgenommen werden. Der Internationale Führerschein muss persönlich beantragt werden.
Nach neuesten Vorschriften kann ein solcher Führerschein jedoch nur dann ausgestellt werden, wenn der Antragsteller bereits in Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist.

Sollte dies noch nicht der Fall sein, so ist die Beantragung eines Kartenführerscheines zwingend vorgeschrieben.

In diesem Fall ist ein weiteres biometrisches Lichtbild erforderlich. Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr von 25,30 Euro an.

 

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  • gültiges, amtliches Ausweisdokument
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Führerschein für das Ausland, Übersetzung nationaler Führerschein https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21007/show
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132

Frau

Wlodarczak

Sachbearbeitung

1

0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de

Herr

Skrzypczak

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de

Frau

Olbers

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031

Frau

Klaus

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025

Herr

Schmidt

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de

Frau

Spickenbom

Arbeitsgruppenleitung

5

0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de