BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Vorbereitung/ Durchführung einer medizinisch-psychologische Untersuchung
Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde veranlasst sein, diesen Bedenken durch die Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens auf den Grund zu gehen.
Dies sind in erster Linie ärztliche Gutachten eines Fachmediziners mit entsprechender verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologische Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (kurz: MPU).
Während im ersten Fall meist gesundheitliche Gründe für die Vorlage eines solchen Gutachtens verantwortlich sind, muss mit einer MPU rechnen, wer wiederholt unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen ist, einmalig mit einer hohen Blutalkoholkonzentration im Straßenverkehr gefahren ist (mindestens 1,6 Promille), wiederholt gegen Strafgesetze verstoßen hat oder
Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bietet. Eine solche Untersuchung erfolgt immer auf Anordnung der Fahrerlaunisbehörde und auf Kosten des Betroffenen.
Untersuchungsstellen unterschiedlichster Betreibergesellschaften befinden sich in den umliegenden Städten. Nähere Informationen dazu hält ihre Führerscheinstelle bereit.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Voraussetzungen
Gebühren
Unterlagen
Fristen
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde veranlasst sein, diesen Bedenken durch die Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens auf den Grund zu gehen.
Dies sind in erster Linie ärztliche Gutachten eines Fachmediziners mit entsprechender verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologische Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (kurz: MPU).
Während im ersten Fall meist gesundheitliche Gründe für die Vorlage eines solchen Gutachtens verantwortlich sind, muss mit einer MPU rechnen, wer wiederholt unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen ist, einmalig mit einer hohen Blutalkoholkonzentration im Straßenverkehr gefahren ist (mindestens 1,6 Promille), wiederholt gegen Strafgesetze verstoßen hat oder
Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bietet. Eine solche Untersuchung erfolgt immer auf Anordnung der Fahrerlaunisbehörde und auf Kosten des Betroffenen.
Untersuchungsstellen unterschiedlichster Betreibergesellschaften befinden sich in den umliegenden Städten. Nähere Informationen dazu hält ihre Führerscheinstelle bereit.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Frau
Wlodarczak
Sachbearbeitung
1
Herr
Skrzypczak
Sachbearbeitung
2
Frau
Olbers
Sachbearbeitung
2
Frau
Klaus
Sachbearbeitung
3
Herr
Schmidt
Sachbearbeitung
3
Frau
Spickenbom
Arbeitsgruppenleitung
5