BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Vorbereitung/ Durchführung einer medizinisch-psychologische Untersuchung

Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde veranlasst sein, diesen Bedenken durch die Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens auf den Grund zu gehen.

Dies sind in erster Linie ärztliche Gutachten eines Fachmediziners mit entsprechender verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologische Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (kurz: MPU).

Während im ersten Fall meist gesundheitliche Gründe für die Vorlage eines solchen Gutachtens verantwortlich sind, muss mit einer MPU rechnen, wer wiederholt unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen ist, einmalig mit einer hohen Blutalkoholkonzentration im Straßenverkehr gefahren ist (mindestens 1,6 Promille), wiederholt gegen Strafgesetze verstoßen hat oder
Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bietet. Eine solche Untersuchung erfolgt immer auf Anordnung der Fahrerlaunisbehörde und auf Kosten des Betroffenen.

Untersuchungsstellen unterschiedlichster Betreibergesellschaften befinden sich in den umliegenden Städten. Nähere Informationen dazu hält ihre Führerscheinstelle bereit.

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Voraussetzungen


Gebühren


Unterlagen


Fristen


Weiterführende Informationen

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Vorbereitung/ Durchführung einer medizinisch-psychologische Untersuchung

Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde veranlasst sein, diesen Bedenken durch die Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens auf den Grund zu gehen.

Dies sind in erster Linie ärztliche Gutachten eines Fachmediziners mit entsprechender verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologische Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (kurz: MPU).

Während im ersten Fall meist gesundheitliche Gründe für die Vorlage eines solchen Gutachtens verantwortlich sind, muss mit einer MPU rechnen, wer wiederholt unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen ist, einmalig mit einer hohen Blutalkoholkonzentration im Straßenverkehr gefahren ist (mindestens 1,6 Promille), wiederholt gegen Strafgesetze verstoßen hat oder
Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bietet. Eine solche Untersuchung erfolgt immer auf Anordnung der Fahrerlaunisbehörde und auf Kosten des Betroffenen.

Untersuchungsstellen unterschiedlichster Betreibergesellschaften befinden sich in den umliegenden Städten. Nähere Informationen dazu hält ihre Führerscheinstelle bereit.


Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe


MPU, Idiotentest, Gutachten https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21023/show
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132

Frau

Wlodarczak

Sachbearbeitung

1

0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de

Herr

Skrzypczak

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de

Frau

Olbers

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031

Frau

Klaus

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025

Herr

Schmidt

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de

Frau

Spickenbom

Arbeitsgruppenleitung

5

0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de