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Fahreignungs-Bewertungssystem

Das neue Fahreignungsregister hat am 1. Mai 2014 das bisherige Verkehrszentralregister in Flensburg abgelöst. Es erfasst weiterhin Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die durch Verkehrsverstöße sich und andere gefährden. Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem soll dazu motivieren, das Fahrverhalten zu verbessern.

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg informiert in einem solchen Fall die zuständige Führerscheinstelle umgehend. Diese muss  daraufhin Maßnahmen ergreifen.

Nach wie vor sieht das System drei Maßnahmenstufen vor.

Wer vier bis fünf Punkte ansammelt, erreicht die erste Maßnahmenstufe. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet dem Betroffenen eine kostenpflichtige Ermahnung und informiert über die Maßnahmenstufe. Wer in dieser Stufe freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann dadurch einen Punkt abbauen.

Die zweite Maßnahmenstufe greift bei einem Punktestand von sechs oder sieben Punkten. Es erfolgt eine kostenpflichtige Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch in dieser Stufe kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden, allerdings ist kein Punkteabbau mehr möglich.

Wer acht oder mehr Punkte ansammelt, erreicht die dritte Maßnahmenstufe. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, jedoch nur, wenn zuvor die Ermahnung und Verwarnung ausgesprochen wurden.

Bestehende Eintragungen im Verkehrszentralregister wurden in das neue System überführt. Maßgeblich ist dabei die jeweils erreichte Maßnahmenstufe, so dass niemand durch die Umstellung besser oder schlechter gestellt wird. Einen generellen Punkteerlass gibt es nicht. Gelöscht wurden zum 01.05.2014 lediglich die Eintragungen, die im neuen System nicht mehr erfasst werden

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Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
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Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Fahreignungs-Bewertungssystem
Das neue Fahreignungsregister hat am 1. Mai 2014 das bisherige Verkehrszentralregister in Flensburg abgelöst. Es erfasst weiterhin Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die durch Verkehrsverstöße sich und andere gefährden. Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem soll dazu motivieren, das Fahrverhalten zu verbessern.

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg informiert in einem solchen Fall die zuständige Führerscheinstelle umgehend. Diese muss  daraufhin Maßnahmen ergreifen.

Nach wie vor sieht das System drei Maßnahmenstufen vor.

Wer vier bis fünf Punkte ansammelt, erreicht die erste Maßnahmenstufe. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet dem Betroffenen eine kostenpflichtige Ermahnung und informiert über die Maßnahmenstufe. Wer in dieser Stufe freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann dadurch einen Punkt abbauen.

Die zweite Maßnahmenstufe greift bei einem Punktestand von sechs oder sieben Punkten. Es erfolgt eine kostenpflichtige Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch in dieser Stufe kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden, allerdings ist kein Punkteabbau mehr möglich.

Wer acht oder mehr Punkte ansammelt, erreicht die dritte Maßnahmenstufe. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, jedoch nur, wenn zuvor die Ermahnung und Verwarnung ausgesprochen wurden.

Bestehende Eintragungen im Verkehrszentralregister wurden in das neue System überführt. Maßgeblich ist dabei die jeweils erreichte Maßnahmenstufe, so dass niemand durch die Umstellung besser oder schlechter gestellt wird. Einen generellen Punkteerlass gibt es nicht. Gelöscht wurden zum 01.05.2014 lediglich die Eintragungen, die im neuen System nicht mehr erfasst werden

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Punkte, Kraftfahrt-Bundesamt, Ordnungswidrigkeit, Maßnahmestufen https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21024/show
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Fax 0208 825-9132

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