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Mofa-Prüfbescheinigung

Für ein Mofa gibt es im eigentlichen Sinne keinen Führerschein. Dennoch benötigt man auch für das Führen eines solchen Gefährtes eine Erlaubnis, die so genannte Mofa-Prüfbescheinigung. Eine solche Bescheinigung stellt nach bestandener Prüfung der TÜV aus, eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nicht erforderlich.

Für Schüler besteht auch oftmals die Möglichkeit, eine solche Prüfbescheinigung in der Schule zu erwerben. Unter Umständen lohnt hier auch eine Nachfrage beim Schulsekretariat.

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Weiterführende Informationen

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Mofa-Prüfbescheinigung
Für ein Mofa gibt es im eigentlichen Sinne keinen Führerschein. Dennoch benötigt man auch für das Führen eines solchen Gefährtes eine Erlaubnis, die so genannte Mofa-Prüfbescheinigung. Eine solche Bescheinigung stellt nach bestandener Prüfung der TÜV aus, eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nicht erforderlich.

Für Schüler besteht auch oftmals die Möglichkeit, eine solche Prüfbescheinigung in der Schule zu erwerben. Unter Umständen lohnt hier auch eine Nachfrage beim Schulsekretariat.

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Mofa fahren, Mofa Führerschein, Prüfbescheinigung, TÜV https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21025/show
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132

Frau

Wlodarczak

1

0208 825-9019
birgit.wlodarczak@oberhausen.de

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Skrzypczak

111

0208 825-9031
benjamin.skrzypczak@oberhausen.de

Frau

Olbers

3

0208 825-9025

Herr

Kauls

0208 825-9025
andre.kauls@oberhausen.de

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Nietz

6

0208 825-9013
heike.nietz@oberhausen.de

Frau

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Arbeitsgruppenleitung

5

0208 825-9377
stefanie.spickenbom@oberhausen.de