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Mofa-Prüfbescheinigung
Für ein Mofa gibt es im eigentlichen Sinne keinen Führerschein. Dennoch benötigt man auch für das Führen eines solchen Gefährtes eine Erlaubnis, die so genannte Mofa-Prüfbescheinigung. Eine solche Bescheinigung stellt nach bestandener Prüfung der TÜV aus, eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nicht erforderlich.
Für Schüler besteht auch oftmals die Möglichkeit, eine solche Prüfbescheinigung in der Schule zu erwerben. Unter Umständen lohnt hier auch eine Nachfrage beim Schulsekretariat.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Mofa-Prüfbescheinigung
Für ein Mofa gibt es im eigentlichen Sinne keinen Führerschein. Dennoch benötigt man auch für das Führen eines solchen Gefährtes eine Erlaubnis, die so genannte Mofa-Prüfbescheinigung. Eine solche Bescheinigung stellt nach bestandener Prüfung der TÜV aus, eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nicht erforderlich.
Für Schüler besteht auch oftmals die Möglichkeit, eine solche Prüfbescheinigung in der Schule zu erwerben. Unter Umständen lohnt hier auch eine Nachfrage beim Schulsekretariat.
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Mofa fahren, Mofa Führerschein, Prüfbescheinigung, TÜV https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21025/show Führerscheinstelle
001 Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132
Frau
Wlodarczak
Sachbearbeitung
1
0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de
Herr
Skrzypczak
Sachbearbeitung
2
0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de
Frau
Olbers
Sachbearbeitung
2
0208 825-9031
Frau
Klaus
Sachbearbeitung
3
0208 825-9025
Herr
Schmidt
Sachbearbeitung
3
0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de
Frau
Spickenbom
Arbeitsgruppenleitung
5
0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de