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Grundbesitzabgaben
Zu den Grundbesitzabgaben gehöhren die Grundsteuern, die Abfallbeseitigungsgebühren, die Straßenreinigungsgebühren, die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.
Schuldner der Grundbesitzabgaben ist im Regelfall der im Grundbuch eingetragene Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes.
Kontakt
Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, UmsatzsteuerSchwartzstraße 72,
46045 Oberhausen
E-Mail: grundbesitzabgaben@oberhausen.de
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Zu den Grundbesitzabgaben gehöhren die Grundsteuern, die Abfallbeseitigungsgebühren, die Straßenreinigungsgebühren, die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.
Schuldner der Grundbesitzabgaben ist im Regelfall der im Grundbuch eingetragene Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes.
Frau
Sabine
Ringert
Sachbearbeitung
163
Frau
Nicole
Hegemann
Sachbearbeitung
161
Herr
Sven Sebastian
Holve
Sachbearbeitung
155
Frau
Kirsten
Lingenauber-Hempel
Sachbearbeitung
165
Herr
Horst
Maschewski
Fachbereichsleitung
151
Herr
Michael
Jankowski
Arbeitsgruppenleitung
157
Frau
Sarah
Kampmeier
Arbeitsgruppenleitung
169
Frau
Silke
Rühseler
Sachbearbeitung
167