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Personalabrechnung

Der Fachbereich Personalabrechnung und -verwaltung (4-1-50) ist in erster Linie Anlaufstelle für die finanziellen Belange aller Mitarbeiter/innen und Pensionäre/innen der Stadtverwaltung, solange es mit ihrer aktuellen Beschäftigung oder ihrer ehemaligen Tätigkeit zusammenhängt.

Bewerbungen für zukünftige Beschäftigungsverhältnisse sind an den Fachbereich 4-1-20, Personalwirtschaft oder an den Fachbereich 4-1-40, Aus- und Fortbildung (bei Ausbildung, Praktikum) zu richten.

Oberste Priorität im Fachbereich 4-1-50 hat die pünktliche, steuer- und sozialversicherungsrechtlich einwandfreie Zahlbarmachung der Gehälter (Tarifbeschäftigte) sowie Besoldungszahlungen (Beamte/innen und Pensionäre/innen). Auch für die Entgeltabrechnung einiger städtischer Tochtergesellschaften und des Eigenbetriebs Theater ist der FB 4-1-50 zuständig.

Die Beihilfen in Krankheitsfällen werden seit 01.10.2012 durch die gemeinsame Beihilfestelle der Städte Mülheim an der Ruhr und Oberhausen mit Sitz in Mülheim / Ruhr abgerechnet. Die Auszahlung erfolgt aber weiterhin im Fachbereich.

Kontakt

Personal und Organisation
Schwartzstraße 72,
46045 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

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Der Fachbereich Personalabrechnung und -verwaltung (4-1-50) ist in erster Linie Anlaufstelle für die finanziellen Belange aller Mitarbeiter/innen und Pensionäre/innen der Stadtverwaltung, solange es mit ihrer aktuellen Beschäftigung oder ihrer ehemaligen Tätigkeit zusammenhängt.

Bewerbungen für zukünftige Beschäftigungsverhältnisse sind an den Fachbereich 4-1-20, Personalwirtschaft oder an den Fachbereich 4-1-40, Aus- und Fortbildung (bei Ausbildung, Praktikum) zu richten.

Oberste Priorität im Fachbereich 4-1-50 hat die pünktliche, steuer- und sozialversicherungsrechtlich einwandfreie Zahlbarmachung der Gehälter (Tarifbeschäftigte) sowie Besoldungszahlungen (Beamte/innen und Pensionäre/innen). Auch für die Entgeltabrechnung einiger städtischer Tochtergesellschaften und des Eigenbetriebs Theater ist der FB 4-1-50 zuständig.

Die Beihilfen in Krankheitsfällen werden seit 01.10.2012 durch die gemeinsame Beihilfestelle der Städte Mülheim an der Ruhr und Oberhausen mit Sitz in Mülheim / Ruhr abgerechnet. Die Auszahlung erfolgt aber weiterhin im Fachbereich.

Abrechnung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21351/show
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Herr

Markus

Graeser

Fachbereichsleitung

576

0208 825-2768
markus.graeser@oberhausen.de