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Jugendhilfeplanung - Schwerpunkt: Hilfe zur Erziehung
- Verantwortung für die Bedarfsermittlung- und Bestandserfassung sowie Ermittlung adäquater Lösungsansätze (gem. § 80 SGB VIII)
- Gestaltung von Abstimmungs- und Verhandlungsprozessen mit freien Trägern und Kooperationspartnern
- Initiierung und Begleitung von Qualitätsentwicklungsprozessen mit Kooperationspartnern der erzieherischen Jugendhilfe
- Teilnahme an träger- und fachübergreifenden Arbeitsgremien, regional und überregional