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Bildung und Teilhabe

Mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglicht werden.

Voraussetzung
für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist, dass für das jeweilige Kind oder den Jugendlichen eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld und gleichzeitig Kindergeld
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach SGB II)

und das Kind/ der Jugendliche oder junge Erwachsene eine Kita, allgemeine oder berufsbildende Schule besucht.

Ausnahme hierbei bildet die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Diese kann von Kindern und Jugendlichen nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs in Anspruch genommen werden.

Leistungen:

- Schulbedarfspaket
- Zuschuss zum Mittagessen
- Übernahme von Ausflügen und Klassenfahrten
- Zuschuss für Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung
- Soziale und kulturelle Teilhabe

MyCardOberhausen 

Die   MyCardOberhausen bietet ein vereinfachtes Online-Abrechnungsverfahren an, dass die Nutzung und Abrechnung vieler Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erleichtert. Leistungsberechtigte Kinder und junge Erwachsene erhalten die MyCardOberhausen und haben somit Zugang zum Online-System der MyCardOberhausen. Die Antragstellung wird dadurch erleichtert.

Bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach dem SGB II wenden Sie sich bitte an das

Jobcenter Oberhausen
Postfach 10 15 05
46015 Oberhausen
E-Mail: jobcenter-oberhausen@jobcenter-ge.de

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Essener Str. 53,
46047 Oberhausen
E-Mail: bildung-und-teilhabe@oberhausen.de
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Unterlagen

  • Antragsformular
  • Kopie des Leistungsbescheids (Wohngeld, Kinderzuschlag),
  • Schulbescheinigung ab dem 16. Lebensjahr
  • ab dem 18. Lebensjahr ist eine Vollmacht einzureichen oder selbst ein Hauptantrag zu stellen

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Mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglicht werden.

Voraussetzung
für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist, dass für das jeweilige Kind oder den Jugendlichen eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld und gleichzeitig Kindergeld
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach SGB II)

und das Kind/ der Jugendliche oder junge Erwachsene eine Kita, allgemeine oder berufsbildende Schule besucht.

Ausnahme hierbei bildet die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Diese kann von Kindern und Jugendlichen nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs in Anspruch genommen werden.

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Bildung, Teilhabe, Zuschuss, Schulbedarf, Mittagessen, Schülerbeförderung, Klassenfahrt, Tagesausflug, Lernförderung, soziale und kulturelle Teilhabe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylleistungen, SGB XII, Schüler, Schülerinnen, Kindertageseinrichtung, MyCardOberhausen https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22103/show
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