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Oberhausen Pass
Empfänger/innen verschiedener sozialer Leistungen können mit dem Oberhausen-Pass zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Das Leistungsspektrum steht unter "Downloads" zur Verfügung.
Antragsberechtigte sind Personengruppen, die folgende Leistungen erhalten:
Bürgergeld ohne Zuschlag nach § 24 SGB II bzw. Sozialgeld
Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder
Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach § 27a BVG
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.Kapitel des SGB XII
Wirtschaftliche Jugendhilfe nach dem SGB VIII
Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Entsprechende Anträge müssen
- in den Jobcentern
- bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes, Mülheimer Str. 6
- beim Team Grundsicherung (Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter), Essener Str. 53
- beim Fachbereich Ältere Menschen, Pflegesachgebiet, Essener Str. 53
- bei den wirtschaftlichen Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber, Essener Str. 53
gestellt und mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden.
Der ausgefüllte Antrag wird von der leistungsgewährenden Stelle direkt an die Stadt Oberhausen weitergeleitet.
Empfänger/innen des Kinderzuschlages nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes können mit einer beigefügten Kopie des Bewilligungsbescheides den Oberhausen-Pass per Post (Anschrift s. KONTAKT) beantragen. Das Antragsformular steht unter Downloads unten auf der Seite zur Verfügung.
Ca. 3 Wochen nach Antragstellung erhalten Sie Ihren Oberhausen-Pass per Post.
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