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Namensänderung nach Scheidung oder Tod des Ehepartners
Sie sind geschieden oder verwitwet und möchten Ihren ursprünglichen Namen wiederannehmen:
Zuständig:
Das Standesamt der Eheschließung. Die Erklärung kann jedoch bei jedem beliebigen Standesamt abgeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
- Namenserklärung 21 EUR
- Bescheinigung über die Namensänderung 9 EUR
Unterlagen
- Personalausweis
- Eheurkund
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk