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Namensänderung nach Scheidung oder Tod des Ehepartners


Sie sind geschieden oder verwitwet und möchten Ihren ursprünglichen Namen wiederannehmen:
 

Zuständig:
 
Das Standesamt der Eheschließung. Die Erklärung kann jedoch bei jedem beliebigen Standesamt abgeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden.
 


 

 


 

 

Kontakt

Sachgebiet Standesamt
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

  • Namenserklärung 21 EUR
  • Bescheinigung über die Namensänderung 9 EUR

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Eheurkund
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Namensänderung nach Scheidung oder Tod des Ehepartners


Sie sind geschieden oder verwitwet und möchten Ihren ursprünglichen Namen wiederannehmen:
 

Zuständig:
 
Das Standesamt der Eheschließung. Die Erklärung kann jedoch bei jedem beliebigen Standesamt abgeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden.
 


 

 


 

 

  • Personalausweis
  • Eheurkund
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Namenserklärung 21 EUR
  • Bescheinigung über die Namensänderung 9 EUR
Wiederannahme, Mädchenname, Geburtsname https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22491/show
Sachgebiet Standesamt
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Frau

Andrea

Weiand

C400

0208 825-2610
andrea.weiand@oberhausen.de