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Namensänderung nach Einbürgerung

Sie sind eingebürgert worden und möchten Ihren Namen dem deutschen Namensrecht angleichen, z.B. einen Vor- und Familiennamen bestimmen, einen Vatersnamen oder Namenszusatz ablegen oder den Namen in der deutschen Form führen:
 

Zuständig:
 
Das Standesamt Ihres Geburtsortes. Sind Sie außerhalb der Bundesrepublik geboren, dann ist das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig, ggf. das Standesamt Ihrer Eheschließung, sofern Sie in der Bundesrepublik geheiratet haben. Die Erklärung kann jedoch bei jedem beliebigen Standesamt abgeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden.
 


 

 


 

 

Kontakt

Sachgebiet Standesamt
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

Namenserklärung 21,00 EUR

Bescheinigung über die Namensänderung 9,00 EUR

Unterlagen

  • Einbürgerungsurkunde
  • Ausweiskopie
  • Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung
  • evt. Eheurkunde einer aktuellen Ehe