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Namensänderung nach Einbürgerung
Sie sind eingebürgert worden und möchten Ihren Namen dem deutschen Namensrecht angleichen, z.B. einen Vor- und Familiennamen bestimmen, einen Vatersnamen oder Namenszusatz ablegen oder den Namen in der deutschen Form führen:
Zuständig:
Das Standesamt Ihres Geburtsortes. Sind Sie außerhalb der Bundesrepublik geboren, dann ist das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig, ggf. das Standesamt Ihrer Eheschließung, sofern Sie in der Bundesrepublik geheiratet haben. Die Erklärung kann jedoch bei jedem beliebigen Standesamt abgeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Namenserklärung 21,00 EUR
Bescheinigung über die Namensänderung 9,00 EUR
Unterlagen
- Einbürgerungsurkunde
- Ausweiskopie
- Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung
- evt. Eheurkunde einer aktuellen Ehe