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Namensänderung nach Eheschließung im Ausland

Sie haben im Ausland geheiratet und möchten einen gemeinsamen Namen bestimmen:
 

Zuständig:
 
Das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Erklärung kann jedoch bei jedem beliebigen Standesamt abgeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden.
 


 


 

 

Kontakt

Sachgebiet Standesamt
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

Namenserklärung 21,00 EUR

Bescheinigung über die Namensänderung 9,00 EUR

Unterlagen

  • Ausweise der Ehegatten
  • Eheurkunde der aktuellen Ehe
  • Geburtsurkunden der Ehegatten
  • ggf. Eheurkunden mit Auflösungsnachweisen von Vorehen