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behördliche Namensänderung

Die behördliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen.

Sie hat Ausnahmecharakter und ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

Für Kinder ist der Antrag von den sorgeberechtigen Eltern zu stellen.
 

Zuständig:
 
Die Namensänderungsbehörde des Wohnortes.
 


 

 


 


 

Kontakt

Sachgebiet Standesamt
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

Vornamensänderung 125 - 175 EUR, je nach Verwaltungsaufwand

Familiennamensänderung 300 - 700 EUR, je nach Verwaltungsauswand

Bei Ablehnung eines Antrages werden 50 % der Gebühren fällig; bei Rücknahme durch den Antragsteller wird eine Gebühre in Höhe von 50 EUR fällig.

Unterlagen

Die benötigten Unterlagen werden bei einem Beratungstermin erörtert.