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Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Das Aufenthaltsgesetz enthält einige Regelungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Damit ist sowohl die selbständige Tätigkeit, als auch die unselbständige Tätigkeit ( Beschäftigung ) gemeint.
Voraussetzung ist in den meisten Fällen die Beantragung eines Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Es gibt Sonderregelungen z.B. für Staatsangehörige der sogenannten Westbalkan-Staaten, für Au-Pair-Aufenthalte, Werkvertragarbeitnehmer
Voraussetzung ist in den meisten Fällen die Beantragung eines Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Es gibt Sonderregelungen z.B. für Staatsangehörige der sogenannten Westbalkan-Staaten, für Au-Pair-Aufenthalte, Werkvertragarbeitnehmer
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Gebühren
abhängig von der Art der beabsichtigten Tätigkeit sind Gebühren in unterschiedlicher Höhe fällig. Diese erfahren Sie bei Ihrem Sachbearbeiter.
Unterlagen
- Lohnabrechnungen
- Bescheinigung des Steuerberaters
- Nachweis über Krankenversicherung
Da jeder Fall anders gelagert ist, kann es vorkommen, das Sie noch andere Unterlagen benötigen. Dies erfahren Sie bei einer Beratung bei Ihrem Sachbearbeiter.
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit Das Aufenthaltsgesetz enthält einige Regelungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Damit ist sowohl die selbständige Tätigkeit, als auch die unselbständige Tätigkeit ( Beschäftigung ) gemeint.
Voraussetzung ist in den meisten Fällen die Beantragung eines Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Es gibt Sonderregelungen z.B. für Staatsangehörige der sogenannten Westbalkan-Staaten, für Au-Pair-Aufenthalte, Werkvertragarbeitnehmer
Da jeder Fall anders gelagert ist, kann es vorkommen, das Sie noch andere Unterlagen benötigen. Dies erfahren Sie bei einer Beratung bei Ihrem Sachbearbeiter.
Voraussetzung ist in den meisten Fällen die Beantragung eines Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Es gibt Sonderregelungen z.B. für Staatsangehörige der sogenannten Westbalkan-Staaten, für Au-Pair-Aufenthalte, Werkvertragarbeitnehmer
- Lohnabrechnungen
- Bescheinigung des Steuerberaters
- Nachweis über Krankenversicherung
Da jeder Fall anders gelagert ist, kann es vorkommen, das Sie noch andere Unterlagen benötigen. Dies erfahren Sie bei einer Beratung bei Ihrem Sachbearbeiter.
abhängig von der Art der beabsichtigten Tätigkeit sind Gebühren in unterschiedlicher Höhe fällig. Diese erfahren Sie bei Ihrem Sachbearbeiter.
Arbeit, Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Westbalkan, Selbständig, Beschäftigung, Au-Pair, Werkvertrag https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22753/show Ausländer- und Staatsangehörigkeitenangelegenheiten
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Allgemeine Ausländerangelegenheiten
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen