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Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Nach den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes ist ein Familiennachzug von Eheleuten zueinander oder von minderjährigen Kindern zu Ihren Eltern möglich. In Ausnahmefällen können auch andere ( das Gesetz spricht von "sonstige" ) Familienangehörige nachziehen.
Sonderregelungen bestehen für Familien mit deutschen Familienangehörigen.
Für EU-Staatsangehörige gelten Sonderregelungen nach dem Freizügigkeitsgesetz/ EU.
Sonderregelungen bestehen für Familien mit deutschen Familienangehörigen.
Für EU-Staatsangehörige gelten Sonderregelungen nach dem Freizügigkeitsgesetz/ EU.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Ansprechpartner/innen
Gebühren
gebührenfrei, bei Bezug öffentlicher Mittel
Ansonsten können Gebühren in verschiedener Höhe fällig werden.
Ob und welche Gebühren fällig werden, erfahren sie von dem zuständigen Mitarbeiter.
Unterlagen
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- eventuell Scheidungsurteil
- Einkommensnachweise, z.B. Lohnabrechnungen
Da jeder Fall anders gelagert ist, kann es vorkommen, das Sie noch andere Unterlagen benötigen. Dies erfahren Sie bei einer Beratung bei Ihrem Sachbearbeiter.
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Nach den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes ist ein Familiennachzug von Eheleuten zueinander oder von minderjährigen Kindern zu Ihren Eltern möglich. In Ausnahmefällen können auch andere ( das Gesetz spricht von "sonstige" ) Familienangehörige nachziehen.
Sonderregelungen bestehen für Familien mit deutschen Familienangehörigen.
Für EU-Staatsangehörige gelten Sonderregelungen nach dem Freizügigkeitsgesetz/ EU.
Da jeder Fall anders gelagert ist, kann es vorkommen, das Sie noch andere Unterlagen benötigen. Dies erfahren Sie bei einer Beratung bei Ihrem Sachbearbeiter. gebührenfrei, bei Bezug öffentlicher Mittel
Ansonsten können Gebühren in verschiedener Höhe fällig werden.
Ob und welche Gebühren fällig werden, erfahren sie von dem zuständigen Mitarbeiter. Aufenthaltserlaubnis,Familienzusammenführung,Familiennachzug,Aufenthaltstitel https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22755/show
Sonderregelungen bestehen für Familien mit deutschen Familienangehörigen.
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- Einkommensnachweise, z.B. Lohnabrechnungen
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Ansonsten können Gebühren in verschiedener Höhe fällig werden.
Ob und welche Gebühren fällig werden, erfahren sie von dem zuständigen Mitarbeiter. Aufenthaltserlaubnis,Familienzusammenführung,Familiennachzug,Aufenthaltstitel https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22755/show
Allgemeine Ausländerangelegenheiten
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Frau
Janke
B203
0208 825-2709
d.janke@oberhausen.de
Herr
Eichler
B213
0208 825-2213
michael.eichler@oberhausen.de
Herr
Schmidt
B212
0208 825-3314
m.schmidt@oberhausen.de
Herr
Kellert
B211
0208 825-2139
p.kellert@oberhausen.de
Herr
Weiner
B210
0208 825-3175
u.weiner@oberhausen.de
Frau
Karageorgudis
B214
0208 825-3178
karageorgudis@oberhausen.de
Frau
Lohschelder
B207
0208 825-3153
petra.lohschelder@oberhausen.de
Frau
Buschhausen
B206
0208 825-3189
k.buschhausen@oberhausen.de
Frau
Hinz
B206
0208 825-3189
s.hinz@oberhausen.de
Herr
Stangenberg
B204
0208 825-3216
m.stangenberg@oberhausen.de
Herr
Giotis
B202
0208 825-2683
p.giotis@oberhausen.de
Frau
Krüger
B201
0208 825-2589
s.krueger@oberhausen.de
Ausländer- und Staatsangehörigkeitenangelegenheiten
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