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Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

Nach den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes ist ein Familiennachzug von Eheleuten zueinander oder von minderjährigen Kindern zu ihren Eltern möglich. In Ausnahmefällen können auch andere (das Gesetz spricht von "sonstige") Familienangehörige nachziehen.

Sonderregelungen bestehen für Familien mit deutschen Familienangehörigen.

Für EU-Staatsangehörige gelten Sonderregelungen nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU.

Gebühren

gebührenfrei, bei Bezug öffentlicher Mittel

Ansonsten können Gebühren in verschiedener Höhe anfallen. Ob und welche Gebühren anfallen, erfahren Sie von Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in.

Unterlagen

  • Heiratsurkunde (ggfs. mit Legalisation oder Apostille)
  • Geburtsurkunde (ggfs. mit Legalisation oder Apostille)
  • eventuell Scheidungsurteil
  • Einkommensnachweise, z.B. Lohnabrechnungen


Da jeder Fall anders gelagert ist, kann es vorkommen, dass Sie noch andere Unterlagen benötigen. Dies erfahren Sie bei einer Beratung bei Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in.

Weiterführende Informationen

Terminvereinbarung - Kontaktformular