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Landeshundegesetz NRW
Nach dem Landeshundegesetz besteht eine Erlaubnispflicht für das Halten bestimmter Hunde. Informationen zum Landeshundegesetz sowie zur Leinenpflicht entnehmen Sie den beigefügten Formularen.
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Landeshundegesetz NRW Nach dem Landeshundegesetz besteht eine Erlaubnispflicht für das Halten bestimmter Hunde. Informationen zum Landeshundegesetz sowie zur Leinenpflicht entnehmen Sie den beigefügten Formularen. Anmeldegebühr 25,00 EUR Kampfhunde, Listenhunde, Leinenpflicht https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22756/show
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